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Streit mit „Heise online“: Gericht weist Beschwerde der Musikindustrie ab

Darf ein Online-Artikel auf Webseiten verlinken, die womöglich gegen geltendes Recht verstoßen? Das Bundesverfassungsgericht hat einen Streit zwischen Musikindustrie und „Heise online“ für beendet erklärt.

Die Musikindustrie kämpft an vielen Fronten gegen illegale Downloads. Quelle: AP
Die Musikindustrie kämpft an vielen Fronten gegen illegale Downloads. Quelle: AP

Karlsruhe/HannoverDer Heise Zeitschriften Verlag hat sich im jahrelangen Streit mit der Musikindustrie um die Verlinkung auf einen Anbieter von Software zum Knacken von Kopierschutz vor dem Bundesverfassungsgericht endgültig durchgesetzt. Streitpunkt war die Frage, ob das Branchenportal „heise online“ innerhalb seiner Berichterstattung auf Webseiten verlinken darf, die Programme zum Knacken von kopiergeschützten Medien anbieten. Die Musikindustrie hatte dies als indirekte Aufforderung zum illegalen Handeln interpretiert. Nun hat das Bundesverfassungsgericht den Streit für beendet erklärt.

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Zuletzt hatte bereits der Bundesgerichtshof die Verlinkung für zulässig erklärt - im Sinne der Meinungs- und Informationsfreiheit. Eine Beschwerde der Musikindustrie gegen dieses Urteil wies das Bundesverfassungsgericht nun endgültig ab, die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Der Bundesverband der Musikindustrie war am Dienstag zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Der Heise-Verlag wertet das endgültige Urteil als wichtigen Schritt für mehr Rechtssicherheit. Aus Sicht des Verlages ist die Verlinkung auf weitere Internet-Angebote ein wesentliches Merkmal des Online-Journalismus. Streitpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung war ein Artikel über den Softwarehersteller Slysoft, dessen Programm „AnyDVD“ mehrere Kopierschutzverfahren von DVDs aushebelt.

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