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Tarifkonflikt: Fluglotsen-Streik nur stundenweise

Der erste Fluglotsenstreik in der Geschichte der Bundesrepublik rückt näher: Nach dem Scheitern der Schlichtung gab die Gewerkschaft den Mittwoch als mögliches Datum des Arbeitskampfes an. Vorher wird erneut verhandelt.

Am Mittwoch könnten bundesweit zahlreiche Flüge ausfallen. Quelle: dpa
Am Mittwoch könnten bundesweit zahlreiche Flüge ausfallen. Quelle: dpa

Frankfurt/MainDie Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) will bei einem möglichen Streik in der kommenden Woche nur für einige Stunden die Arbeit niederlegen. „Es wird hier keinen 24-Stunden-Streik wie in Griechenland geben“, sagte ein Gewerkschaftssprecher am Samstag. Beschlossen sei aber noch nichts. „Es gibt keine Abmachung, wann jetzt irgendetwas gemacht wird“, erklärte er. „Möglich wäre es am Mittwoch.“ Die Tarifkommission tage am Montagmittag und berate dann über das weitere Vorgehen.

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Die Friedenspflicht nach Abbruch der Tarifgespräche endet am Montagabend, die Gewerkschaft kann dann Streiks mit einem Vorlauf von 24 Stunden ankündigen. „Dadurch wird die Welt nicht aufhören, sich zu drehen“, sagte der Gewerkschaftssprecher über mögliche Arbeitsniederlegungen der Fluglotsen. „Wie sollen wir unseren Forderungen sonst Nachdruck verleihen?“

Die Tarifverhandlungen für die rund 5000 Beschäftigten der Deutschen Flugsicherung (DFS), darunter 1900 Fluglotsen, wurden am Freitag in Frankfurt erneut abgebrochen, wie Sprecher beider Seiten mitteilten. Die DFS sprach von einem „Eklat“ und warf der Gewerkschaft vor, sie habe die Gespräche platzen lassen.

Die ersten Streiks könnten nach Gewerkschaftsangaben möglicherweise am Mittwoch stattfinden, wahrscheinlich für mehrere Stunden. Zunächst werde die Tarifkommission am Montag über das weitere Vorgehen beraten und damit auch über einen möglichen Ausstand, sagte der Sprecher. Theoretisch könnte die bundeseigene DFS erneut die Schlichtung anrufen, wäre aber dieses Mal aber auf die Zustimmung der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) angewiesen, wie deren Sprecher erläuterte. Die DFS will ebenfalls am Montag über das weitere Vorgehen entscheiden - auch über eine mögliche Klage vor dem Arbeitsgericht.

Was tun, wenn der Flug ausfällt?

  • Wer hilft, wenn mein Flug vom Streik betroffen sein könnte?

    Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Auch die Flughäfen bieten auf ihren Internetseiten meist ausführliche Informationen über die aktuellen Flug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.

  • Was kann ich tun, wenn mein Flug ausfällt?

    Wird ein Flug wegen eines Streiks gestrichen, kann man ihn entweder stornieren oder umbuchen. Bei einer Stornierung bekommt man das Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will und den Flug umbucht, hat Anspruch auf einen späteren Flug - das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist.

  • Was ist, wenn sich mein Flug verspätet?

    Bei Flügen über eine Strecke von bis zu 1500 Kilometern haben Fluggäste laut EU-Verordnung ab einer Wartezeit von zwei Stunden Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel.

  • Welche Wartezeiten gelten bei Langstreckenflügen?

    Bei Langstreckenflügen müssen Passagiere länger warten, bis ihnen die sogenannten Betreuungsleistungen zustehen: Auf einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden.

  • Muss ich trotzdem pünktlich am Flughafen sein?

    Ja, auch bei einer absehbaren Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugszeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.

  • Bekomme ich eine Entschädigung, wenn mein Flug wegen des Streiks ausfällt?

    Nein, bei Streiks gibt es keine Entschädigung. Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein „außergewöhnlicher“ Umstand daran schuld ist. Die Fluggesellschaften werten Streiks aber wie miserables Wetter als außergewöhnlichen Umstand - und zahlen deshalb nichts.

  • Welche Regeln gelten bei Pauschalreisen?

    „Reisende können bei einem Fluglotsenstreik keinen Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden einklagen“, sagt der Hannoveraner Rechtsanwalt und Reisespezialist Paul Degott. Allerdings haben Urlauber Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für nicht erbrachte Leistungen. Beginnt der Urlaub also wegen des Fluglotsenstreiks erst drei Tage später, muss der Veranstalter beispielsweise auch die Kosten für die entgangenen Hotelübernachtungen zurückerstatten.

  • Kann ich komplett von einer Pauschalreise zurücktreten?

    Reisende können komplett von einem Pauschalurlaub zurücktreten, wenn der Abflug durch den Fluglotsenstreik erheblich verzögert wird: „Wenn der Wert der Reise um 30 bis 50 Prozent, also erheblich gemindert ist, können Reisende nach Vorankündigung von der Reise zurücktreten. Sie bekommen den Reisepreis komplett zurückbezahlt“, sagt Reiserechts-Experte Degott.

  • Was passiert, wenn ich Hotel und Mietwagen selbst gebucht habe?

    Wer Hotel oder Mietwagen selbst gebucht hat und wegen des Fluglotsenstreiks zu spät in den Urlaub startet, bleibt auf den Kosten sitzen: Beim Hotel oder der Mietwagenfirma kann man keine Leistungsminderung wegen des verspäteten Fluges geltend machen.

Die zwölfstündigen Verhandlungen scheiterten laut DFS an der Gewerkschaftsforderung nach umfangreichen Beförderungen innerhalb der Lotsenschaft. Nach dem Scheitern eines ersten Schlichtungsversuchs hatten sich die Tarifparteien unter Vorsitz des Arbeitsrechtlers Volker Rieble erneut zusammengesetzt. Die Runde am Freitag war die vierte und letzte seit Ablehnung des Schlichterspruchs durch die GdF.

Während die zu den Top-Verdienern zählenden Fluglotsen mehr Mitspracherechte verlangen, rumort es auch „an der Basis“ beim vergleichsweise schlechter bezahlten Personal der Bodenabfertigung. Am Montag wollen die Beschäftigten an zahlreichen deutschen Airports Betriebsversammlungen abhalten, wodurch es zu Verzögerungen bei der Abwicklung der Flüge kommen könnte. Allein am größten deutschen Flughafen in Frankfurt werden voraussichtlich 2000 Beschäftigte der Bodenverkehrsdienste an der mehr als einstündigen Veranstaltung teilnehmen, wie ein Sprecher von Verdi Hessen sagte.

Für Aufregung unter den Beschäftigten sorgt ein Vorschlag der EU-Kommission für mehr Wettbewerb bei der Bodenabfertigung. „Wir befürchten einen weiteren Lohnabbau sowie eine Ausweitung der Zeit- und Leiharbeit, wenn diese Vorstellungen Gesetz werden“, erklärte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle am Freitag.

  • 10.10.2011, 18:13 UhrAnonymer Benutzer: clementine

    Was passiert, wenn ich Hotel und Mietwagen selbst gebucht habe? ...

    Aber nach dem Verursacherprinzip müsste die GdF die Kosten übernehmen. Denn, wer fahrlässig einen Unfall baut muss auch dafür haften.

    § 253 Erpressung ist da voll anzuwenden
    denn 3ter (z.b. "Hotelier") wird bereichert und Urlauber wird Genötigt mit empfindlichem Übel (Urlaubsausfall) und dem Vermögen des Urlaubers einen Nachteil zufügt.

    Verwerflichkeit:
    Wer mehr als das 5 fache des Durchschnittsbürgers bekommt und mit unverhältnismäßigen Mitteln mehr einfordert ohne zu Verhandlungen bereit zu sein und unerfüllbare Forderungen stellt, der handelt verwerflich.

    In meinen Augen ist das Terrorismus, wo ist der Innenminister wenn man ihn mal braucht?

  • 10.10.2011, 12:23 UhrAnonymer Benutzer: Gabihabi

    Der Beamtenstatus (Niedriglohn in den Berufsanfangjahren, Streikverbot, Unentgeldliche Überstunden, dafür garantierte Altersbezüge) wollte unser Staat ja nicht mehr haben da zu teuer und vereintes Europa teuer ist. Lieber Niedriglohnland ala China oder Indien, dafür aber äußerste Flexibilität der Arbeitnehmer, keine Festanstellung sondern Leiharbeiter ohne Mindestlohn. Da wundert sich unsere Politiker, daß die "Generation Praktikum" sich Zeit läßt mit der Familienplanung oder erst gar keine Kinder in die Welt setzt. Deshalb stehe ich hinter den Streikenden. Wie sonst soll der Arbeitnemer seine Rechte einklagen? Und ein Streik im Hinterland, möglichst leise und keiner merkt es, ist wirkungslos. Es wirkt nur was weh tut und Geld kostet. Anstatt endlich die Arbeitgeber zur Rechenschaft zu ziehen, haut der Michel wieder auf die eigenen Leute. Soweit ich mitbekommen habe, geht es um unsere Sicherheit, wer kann mit welcher Qualifikation als Lotse wann eingesetzt werden. Im übrigen möchte auch ich am Mittwoch in den Süden fliegen. Ich hoffe auf stundenweisen Streik.

  • 09.10.2011, 19:57 UhrAnonymer Benutzer: truebsinn

    Es ist nicht mehr zum aushalten. Wie hier verschwindend kleine Minderheiten die Bevölkerung in Geiselhaft nehmen, da fehlt einem das letzte Verständnis. Das hier Streik als das letzte Mittel gilt, kann man sich nicht vorstellen. Bei der Machtposition? Vielleicht sollte hier der Staat eingreifen und die paar Leutchen in den Beamtenstatus versetzen. Vorbei ist es dann mit Streik und unkündbar sind sie ja bereits jetzt schon.

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