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Ungarn: Fluggesellschaft Malev stellt Betrieb ein

Trotz Konkursschutz starten keine Flugzeuge der ungarischen Malev-Airline auf. Der Grund: Lieferanten bestehen ab sofort auf Voraus-Inkasso. Für das Unternehmen ist die Lage dadurch endgültig „unhaltbar“ geworden.

Aktuell ein Bild mit Seltenheitswert: eine fliegende Malev-Maschine. Quelle: Reuters
Aktuell ein Bild mit Seltenheitswert: eine fliegende Malev-Maschine. Quelle: Reuters

BudapestDie ungarische Fluggesellschaft Malev hat am Freitagmorgen ihren Betrieb eingestellt. Dies gab Malev-Generaldirektor Lorant Limburger auf der Webseite des staatlichen Unternehmens bekannt. „In diesem Sinne steigen seit dem 3. Februar, 6.00 Uhr, nach 66-jährigem fortwährenden Betrieb, keine Malev-Flugzeuge mehr auf“, hieß es in der Stellungnahme. Erst am Montag hatte die Regierung Konkursschutz über die Malev verhängt.

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Meldungen über den nahenden Konkurs hätten infolgedessen die Liquiditätsschwierigkeiten der Malev verschärft, schrieb Limburger. Lieferanten hätten „von einem Tag auf den anderen“ auf Voraus-Inkasso bestanden. Die Lage der Fluggesellschaft sei dadurch „unhaltbar“ geworden. Die Direktion des Unternehmers habe deshalb entschieden, den Betrieb einzustellen.

Die Fluggesellschaft hatte seit Jahren mit Finanzierungsschwierigkeiten gekämpft. Anfang des Jahres hatte die EU-Kommission entschieden, dass der ungarische Staat mehrere Millionen Euro zurückzahlen muss, die er von 2007 bis 2010 zur Unterstützung der Malev aufgewendet hatte. Seit dem Brüsseler Entscheid stellte die Regierung jegliche Hilfe an die Malev ein.

Unterdessen pocht die EU darauf, dass die Fluggesellschaft trotz ihrer Pleite Passagieren Tickets rückerstattet. „Wir gehen davon aus, dass die Airline das EU-Recht einhält“, sagte die Sprecherin von EU-Verkehrskommissar Siim Kallas am Freitag in Brüssel. „Tickets müssen zurückgezahlt werden.“ Die EU-Kommission stehe bereit, die ungarischen Stellen zu unterstützen.

Laut EU-Verordnung haben Reisende Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises. Eine Entschädigung muss es nicht geben - diese ist nur vorgesehen, wenn Passagiere nicht mitfliegen können, weil der Flug überbucht oder annulliert oder deutlich verspätet ist. Für Pleiten gilt dies nicht. Die Airline muss sich aber um eine alternative Beförderung kümmern.

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