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Zahnarztpreisvergleich: Medizinische Behandlung nach dem Ebay-Prinzip

Zahnärzte in Deutschland müssen sich auf mehr Wettbewerb einstellen: Nachdem der Bundesgerichtshof jetzt Zahnarztpreisvergleiche im Internet für rechtens erklärt hat, wollen Auktionsplattformen wie 2teZahnarztmeinung.de und Medikompass ihr Angebot deutlich ausbauen.

Patient beim Zahnarzt: Online-Portale bringen Wettbewerb unter die Mundmediziner. Quelle: gms
Patient beim Zahnarzt: Online-Portale bringen Wettbewerb unter die Mundmediziner. Quelle: gms

FRANKFURT. "Jahrelang sind wir mit angezogener Handbremse gefahren, weil die Rechtslage nicht klar war. Jetzt geben wir Gas", sagte Holger Lehmann, der Erfinder der Auktionsplattform 2.Zahnarztmeinung.de, dem Handelsblatt. Mit mehr Werbung und weiteren Kooperationen mit Krankenkassen wollen beide Portale in der nächsten Zeit neue Patienten und Zahnärzte auf ihre Online-Plattformen holen. "Durch das Urteil steigt der Wert der Portale und damit auch die Chance auf Gelder von Investoren und Werbepartnern", sagte Hermann Lindhorst, Rechtsanwalt bei der Hamburger Kanzlei Schlarmann von Geyso.

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Das Geschäftmodell der Portale funktioniert so: Patienten stellen den Heil- und Kostenplan ihres Zahnarztes auf das Portal. Mit der Plattform kooperierende Zahnärzte geben daraufhin eigene Kostenschätzungen ab. Die fünf günstigsten Angebote werden dem Patienten mitgeteilt. Kommt ein Behandlungsvertrag zustande, zahlt der Zahnarzt an die Internetplattform 2.teZahnarztmeinung 20 Prozent seines Honorars. Bei Medikompass werden 7,9 Prozent des Gesamtbetrages der Rechnung fällig. Zudem können die Patienten die Behandlung und auch etwaige Abweichungen von der Kostenschätzung auf dem Portal bewerten. Gerade bei Leistungen mit einem hohen Eigenanteil sind Patienten an einem Preisvergleich interessiert, so das Kalkül der Online-Plattformen. Die Patienten sparen durchschnittlich ein Drittel, manchmal auch 50 Prozent und mehr.

Patienten sparen rund ein Drittel

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns, deren Vertreter gegen 2teZahnarztmeinung.de geklagt haben, sieht das Urteil als grundfalsches Signal. Der Bundesgerichtshof (BGH) lasse zu, "dass medizinische Behandlungen nach dem Ebay-Prinzip versteigert werden". Florian Geyer, Rechtsanwalt der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, wertet das Urteil dagegen als eine Entscheidung für mehr Patientenautonomie und Transparenz im Markt. "Zwar konnte der Patient schon vorher ein zweite Zahnarztmeinung einholen, aber durch die Internetplattform bekommt der Vergleich eine viel größere Dimension", so Geyer.

Branchenpionier Holger Lehmann rechnet nun damit, dass neue Vergleichsportale an den Start gehen werden. Das war nach seinem Marktstart vor fünf Jahren zunächst auch so, aber die unklare Rechtslage und geringer wirtschaftlicher Erfolg hatten viele wieder aufgeben lassen. Lehmann dagegen hat in den vergangenen Jahren unter dem Strich mit 2.Zahnarztmeinung.de Gewinne von rund 170 000 Euro angehäuft und will sich nun einen Investor für die Expansion ins Boot holen.

Medikompass, bis August noch im Mehrheitsbesitz von Holtzbrinck Digital, hat sich neu aufgestellt. 2009 hatte das Unternehmen 670 000 Euro Verlust vor Zinsen und Steuern gemacht. Als Holtzbrinck Digital ausstieg, kauften die Co-Gesellschafter Jürgen Popp und Ronny Vogel die Anteile. Sie gründeten die MediNaviAG als Dachgesellschaft für die Vergleichsportale Schönheitsgebot.de, Zahngebot.de und Medikompass.de und brachten das Unternehmen im November an die Börse. 350 000 Euro Kapital für die Expansion hat das gebracht.

Nun will die Firma von 360 000 Euro Umsatz in diesem Jahr auf 2,9 Millionen Euro im Jahr 2012 wachsen. Schwarze Zahlen sind nächstes Jahr geplant, wie auch weitere Preisvergleichsportale für den Bereich Tiermedizin und Pflege.

  • 03.12.2010, 11:32 UhrAnonymer Benutzer: 20 % vom Billigsten

    Schon klar, der Zahnarzt, der es am billigsten macht, zahlt ! 20 ! Prozent seines Honorars auch noch an die Vermittler.
    Sicher wird er alles Geld der Welt haben um beste Abformmaterialien, Aufbaukunststoffe, Zahntechniker zu haben, sicher wird er von seinem üppigen Jahresgewinn häufig auf Fortbildungen sein, außerdem ist seine Praxis so gerappelt voll, daß er seine Kostenschätzungen im Portal nach Feierabend einstellt, denn er ist als der beste Zahnarzt der ganzen Gegend bekannt und deswegen geht er nur aus Gutmütigkeit noch auf das Portal, um heute NOCH billiger zu arbeiten als die miesen Kollegen...

    Klaaar...

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