Langsam, aber sicher ist Schluss mit lustig in Sachen VW
-Gesetz. Die EU-Kommission will jetzt auch gegen die Neuauflage des Gesetzes beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen. Die Bundesregierung muss endlich Farbe bekennen, welche Risiken sie für die Sonderbehandlung von VW
einzugehen bereit ist. Natürlich lässt das Aktiengesetz eine Sperrminorität von 20 statt 25 Prozent zu. Aber warum soll das ausgerechnet bei VW
als einzigem Dax-Konzern auf Dauer der Fall sein?
Die Allianz aus Arbeitnehmern und Sperrminorität in Händen des Landes Niedersachsen hat in der Vergangenheit schon zu sehr fragwürdigen Entscheidungen bei VW
geführt. Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum eine Bundesregierung, die sich stets für Liberalisierung starkmacht, den Staatseinfluss auf ein Autounternehmen zementieren will. Politische Balanceakte sind in solch einem Fall zum Scheitern verurteilt.
Nach der Klagedrohung aus Brüssel hat Bundeswirtschaftsminister Glos (CSU) zu Recht auf eine juristische Hintertür in der Neufassung des VW
-Gesetzes verwiesen. Auf seinen Druck war im Mai bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfes von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) im Kabinett eine Protokollnotiz vereinbart worden, dass bei rechtlichen Schritten der Kommission die Sperrminorität des Landes von 20 Prozent doch noch gestrichen werden könnte.
Es ist höchste Zeit, diesen Notausgang zu nutzen, bevor die Kommission Klage einreicht. Dann bliebe Berlin eine Blamage auf europäischer Ebene erspart. Wenn das EuGH auch das neue VW
-Gesetz abschmettert, drohen Konventionalstrafen wegen der Nichtumsetzung europäischen Rechts in Millionenhöhe für jeden Tag Verzögerung. Steuergelder sollte die Bundeskanzlerin nicht auf diese Weise aus dem Fenster werfen.


