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Agrarkonzern Monsanto: Beschwerde gegen Patent auf Melonen-Erbgut

Greenpeace und "No Patents on Seeds" laufen Sturm gegen ein Patent von Monsanto. Der US-Agrarkonzern hatte sich ein Bio-Patent auf das Erbgut einer Melone gesichert. Das sei rechtswidrig, monieren die Organisationen.

Gegen ein Monsanto-Patent auf das Erbgut einer Melone (im Bild Wassermelonen) wurde Einspruch eingelegt. Quelle: AP
Gegen ein Monsanto-Patent auf das Erbgut einer Melone (im Bild Wassermelonen) wurde Einspruch eingelegt. Quelle: AP

MünchenEin internationales Bündnis von Organisationen geht gegen ein Bio-Patent des US-Agrarkonzerns Monsanto auf das Erbgut einer Melone vor. Am Freitag sei dagegen Einspruch beim Europäischen Patentamt (EPA) in München eingelegt worden, teilten die Naturschutzorganisation Greenpeace sowie der europäische Zusammenschluss "No Patents on Seeds" (Keine Patente auf Saatgut) mit. Die als neu definierte Eigenschaft der Frucht sei durch eine natürliche Gensequenz verursacht, die durch konventionelle Zucht in die Melone gelangt sei. Das sei nach europäischem Recht nicht als Erfindung patentierbar.

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Nach Angaben der Gegner hat Monsanto im Mai 2011 das Patent auf eine Melone angemeldet, die durch Übertragung einer natürlich vorkommenden Erbgutsequenz aus einer indischen Melone resistenter gegen ein schädliches Pflanzenvirus wurde. Obwohl es sich bei dem Verfahren um ein normales Zuchtverfahren mit Ausgangsmaterial aus einer internationalen Saatgutdatenbank gehandelt habe, habe der Konzern sich die Frucht samt ihrer Gen-Sequenzen patentieren lassen.

Monsanto verfüge aufgrund dieser Entscheidung nun über "wichtige genetische Ressourcen", die der Konzern anderen Züchtern vorenthalten könne. Durch sein Patent auf die Melone, deren zentrale Eigenschaft aus der indischen Urfrucht stamme, könne er deren Zucht- und Anbauversuche erheblich behindern, teilten Greenpeace und das Bündnis "No Patents on Seeds" in einer Erklärung mit.

Die Antragsteller werfen dem EPA vor, sich bei der Patentvergabe an den US-Konzern nicht an europäisches Recht gehalten zu haben, das Patente auf konventionelle Pflanzen- und Tierzüchtungen ausschließe. Im Grundsatz hatte auch das EPA selbst 2010 im Zusammenhang mit einem Streit um einen Brokkoli entschieden, dass normale Zuchtverfahren, bei denen also keine gentechnische Veränderung im Labor im Spiel ist, in der Regel nicht patentierbar sind. Bislang hat das Amt aber nicht abschließend erklärt, was dies für die daraus hervorgegangenen Pflanzen bedeutet. In der Praxis ist also vieles noch unklar.

Unterstützt wird der Einspruch gegen das Melonen-Patent von der indischen Aktivistin Vandana Shiva, einer Trägerin des Alternativen Nobelpreises. Ihre Organisation Navdanya schloss sich laut Initiatoren an, weil der Fall zugleich ein Akt internationaler "Biopiraterie" sei. "Wir sind der Überzeugung, dass Pflanzen keine Erfindung sind und deswegen auch nicht patentiert werden können. Dieses Patent legitimiert Biopiraterie, da die patentierten Eigenschaften ursprünglich aus indischen Melonensorten stammen", erklärte Shiva dazu.

Die Frage, ob das Erbgut von Pflanzen und Tieren durch Firmen patentiert werden sollte, ist äußerst umstritten. Verschiedene Organisationen, darunter Umweltschützer, Gentechnikgegner und Bauernverbände, lehnen es strikt ab, Erbgut von Lebewesen urheberrechtlich schützen zu lassen, und fordern umfassende Verbote. Sie befürchten, Agrarkonzerne könnten sich sonst die alleinige Lizenz zur Nutzung natürlicher Ressourcen und des landwirtschaftlichen Wissens der Menschheit sichern. Unternehmen verweisen unter anderem auf die Notwendigkeit, mehr Nahrung zu produzieren. Ohne Patentschutz werde es keine Forschung geben.

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