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20.04.2008 

Porsches Gegenposition wird von der nicht minder anerkannten Kanzlei Freshfields, Bruckhaus, Deringer vertreten. "Die EU-Kommission wendet sich gegen die staatliche Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit. Da das VW-Gesetz und die Satzung des Unternehmens in ihrer Entstehung unmittelbar zusammenhängen, schlägt das Europarecht auf die VW-Satzung durch. Deshalb ist auch die Satzung in den entsprechenden Punkten europarechtswidrig", sagte Freshfields-Anwalt Thomas Bücker dem Handelsblatt. "Nach unserer Auffassung dürfte das Land Niedersachsen nicht gegen den Antrag von Porsche stimmen, weil das Land als Hoheitsträger zur Beachtung der EU-Vorgaben verpflichtet ist."

Scheitert Porsche wie erwartet auf der Hauptversammlung am Vetorecht Niedersachsens, müsste das Unternehmen beim Landgericht Braunschweig den ablehnenden Beschluss anfechten und auf positive Beschlussfeststellung - im Sinne des eigenen Antrags - klagen. In einem solchen Verfahren dürfte das Landgericht die Sache voraussichtlich erneut dem EuGH vorlegen, um dessen Entscheidung zu den europarechtlichen Aspekten einzuholen.

Beobachter gehen angesichts der Kontroverse davon aus, dass der Streit weitergeht, sofern die Sitzung des VW-Aufsichtsrates am Mittwoch keinen Kompromiss findet. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) zwingt das Gremium per Antrag zu einer öffentlichkeitswirksamen Stellungnahme im Satzungsstreit. Gemeinsam verfügen die Vertreter des Landes und der Arbeitnehmer über die Mehrheit in dem Gremium.

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