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07.09.2007 
Schrempp-Abgang

BaFin verhängt Bußgeld gegen Daimler

Zwei Jahre nach dem Führungswechsel im Autokonzern Daimler-Chrysler hat das Vorgehen beim Rückzug des damaligen Vorstandschefs Jürgen Schrempp doch noch ein Nachspiel für die Firma: Der Konzern soll einen hübschen Batzen Geld bezahlen, weil die Personalie angeblich zu spät veröffentlicht wurde.

Jürgen Schrempp. Foto: dpaLupe

Jürgen Schrempp. Foto: dpa

hz STUTTGART. Nach Informationen aus Unternehmenskreisen hat die Finanzaufsicht BaFin ein Bußgeld in sechsstelliger Höhe gegen den Autobauer verhängt. Die Behörde geht davon aus, dass bei der Veröffentlichung der Führungspersonalie am 28. Juli 2005 die Ad-hoc-Meldung zu spät herausgegeben wurde.

Daimler legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein. Eine BaFin-Sprecherin bestätigte auf Anfrage, dass das Verfahren an das Amtsgericht Frankfurt über die Staatsanwaltschaft abgegeben worden sei. Wie eine Daimler-Sprecherin betonte, sieht das Unternehmen nach wie vor kein schuldhaftes Verhalten. Daimler hatte den Führungswechsel erst nach der Aufsichtsratssitzung gemeldet. Führungskräfte waren über den Rückzug bereits Tage zuvor informiert worden.

Bisher waren alle Ermittlungen gegen Daimler im Zusammenhang mit dem Führungswechsel ohne Konsequenzen für den Konzern geblieben. So hatten die Strafverfolger bereits im Frühjahr 2006 ihre Ermittlungen ergebnislos eingestellt. Ein Musterprozess über die Ansprüche von Kapitalanlegern nach dem neuen Anlegerschutzverbesserungsgesetz ging ebenfalls zugunsten von Daimler aus.

Die BaFin hatte jedoch bereits in einem Brief vom Herbst 2005 angedeutet, dass es Verstöße vonseiten Daimlers bei der Ankündigung des Führungswechsels sehe. Nach diesem Schreiben war die Entscheidung zum Führungswechsel bereits 18 Tage vor der Veröffentlichung der Ad-hoc-Meldung „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit “gefallen. Spätestens seit dann habe eine publizitätspflichtige „Insiderinformation“ vorgelegen. Das nunmehr verhängte Bußgeld schöpft allerdings den Rahmen nicht komplett aus, da ein Strafgeld von bis zu einer Million Euro möglich gewesen wäre.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Schrempps Abgang ließ Aktie nach oben schnellen

Der Rücktritt von Schrempp im Sommer 2005 hatte zu umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sowie der BaFin in ihrer Rolle als Finanzaufsicht geführt. Daimler hatte die Börse am 28. Juli 2005 mit der Ankündigung des Führungswechsels überrascht, was damals zu einem heftigen Kurssprung der Daimler-Aktie von bis zu 10 Prozent führte.

Kritiker machten geltend, dass im Daimler-Führungskreis die Spitzenpersonalie bereits Wochen zuvor bekannt gewesen sei und deshalb vorher hätte veröffentlicht werden müssen. Daimler hatte dagegen stets argumentiert, dass erst mit dem Beschluss des Aufsichtsrats am 28. Juli 2005 klar gewesen sei, dass Schrempp tatsächlich ausscheide und der damalige Chrysler-Chef Dieter Zetsche sein Nachfolger werde.

Das Wertpapierhandelsgesetz verlangt, dass börsennotierte Unternehmen kursrelevante Nachrichten der Öffentlichkeit „unverzüglich“ mitteilen müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Anleger an der Börse die gleichen Chancen haben und Insider ihren Informationsvorteil nicht ausnutzen können. "Unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern". Das geht aus dem Emittentenleitfaden hervor, den die BaFin zur Konkretisierung des Gesetzes herausgegeben hat.

Der genaue Ablauf der Entscheidungsfindung und Information bestimmter Daimler-Chrysler-Mitarbeiter beziehungsweise -Aufsichtsräte ist bereits seit Längerem bekannt und von dem Unternehmen als unstrittig bezeichnet worden. Demzufolge diskutierte Schrempp bereits am 17. Mai 2005 mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper über sein vorzeitiges Ausscheiden. Am 1. Juni sind zwei weitere Mitglieder des Kontrollgremiums informiert worden. Bereits am 15. Juli ist Zetsche von den Überlegungen in Kenntnis gesetzt worden. Am 18. Juli haben der damalige Aufsichtsratschef Kopper und Schrempp entschieden, das Thema auf der Aufsichtsratsitzung zu behandeln und am 25. Juli sind die Kapitalvertreter im Kontrollgremium informiert worden.

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