Der Rücktritt von Schrempp im Sommer 2005 hatte zu umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sowie der BaFin in ihrer Rolle als Finanzaufsicht geführt. Daimler hatte die Börse am 28. Juli 2005 mit der Ankündigung des Führungswechsels überrascht, was damals zu einem heftigen Kurssprung der Daimler-Aktie von bis zu 10 Prozent führte.
Kritiker machten geltend, dass im Daimler-Führungskreis die Spitzenpersonalie bereits Wochen zuvor bekannt gewesen sei und deshalb vorher hätte veröffentlicht werden müssen. Daimler hatte dagegen stets argumentiert, dass erst mit dem Beschluss des Aufsichtsrats am 28. Juli 2005 klar gewesen sei, dass Schrempp tatsächlich ausscheide und der damalige Chrysler-Chef Dieter Zetsche sein Nachfolger werde.
Das Wertpapierhandelsgesetz verlangt, dass börsennotierte Unternehmen kursrelevante Nachrichten der Öffentlichkeit „unverzüglich“ mitteilen müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Anleger an der Börse die gleichen Chancen haben und Insider ihren Informationsvorteil nicht ausnutzen können. "Unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern". Das geht aus dem Emittentenleitfaden hervor, den die BaFin zur Konkretisierung des Gesetzes herausgegeben hat.
Der genaue Ablauf der Entscheidungsfindung und Information bestimmter Daimler-Chrysler-Mitarbeiter beziehungsweise -Aufsichtsräte ist bereits seit Längerem bekannt und von dem Unternehmen als unstrittig bezeichnet worden. Demzufolge diskutierte Schrempp bereits am 17. Mai 2005 mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper über sein vorzeitiges Ausscheiden. Am 1. Juni sind zwei weitere Mitglieder des Kontrollgremiums informiert worden. Bereits am 15. Juli ist Zetsche von den Überlegungen in Kenntnis gesetzt worden. Am 18. Juli haben der damalige Aufsichtsratschef Kopper und Schrempp entschieden, das Thema auf der Aufsichtsratsitzung zu behandeln und am 25. Juli sind die Kapitalvertreter im Kontrollgremium informiert worden.

