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Beliebter Brotaufstrich: Gericht stoppt irreführende Nutella-Etiketten

Verbraucherschützer haben vor Gericht ein Verbot von Nährwert-Angaben durchgesetzt. Durch Rechentricks habe der Konzern Ferrero seine Creme gesünder dargestellt als sie ist. Ferrero will nun eine Revision erzwingen.

Leichtigkeit am Frühstückstisch? Das Oberlandesgericht Frankfurt wies Ferrero nun wegen Irreführung in die Schranken. Quelle: PR
Leichtigkeit am Frühstückstisch? Das Oberlandesgericht Frankfurt wies Ferrero nun wegen Irreführung in die Schranken. Quelle: PR

Frankfurt/MainNutella-Etiketten täuschen viele Fans der süßen Schoko-Creme. Irreführende Angaben zu Vitaminen und Nährwert hat das Oberlandesgericht Frankfurt darauf festgestellt und dem Hersteller Ferrero verboten, die Aufkleber in der bisherigen Form weiterzuverwenden. Die noch nicht rechtskräftige Entscheidung in zweiter Instanz enthält ein Zwangsgeld von 250 000 Euro pro Einzelfall. Die Richter gaben mit ihrem Urteil einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen statt (Az.: 6 U 40/11).

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Die Verbraucherschützer hatten moniert, dass auf dem Etikett für die Prozentangaben des täglichen Bedarfs unterschiedliche Grundmengen herangezogen wurden. So wurden die Tagesanteile für Fett oder Kohlenhydrate auf die Portion von 15 Gramm bezogen, während die in einer anderen Farbe gedruckten Vitamin- und Mineralstoffanteile aus 100 Gramm errechnet wurden.

Um die abgedruckten Vitaminquoten des täglichen Bedarfs zwischen 30 und 78 (Vitamin E) Prozent zu erreichen, hätte der Konsument also ein Viertelglas der süßen Creme und nicht nur 15 Gramm essen müssen. Den hohen Prozentzahlen für Vitamine und Mineralstoffe standen niedrige Angaben zu Kohlenhydraten (3 Prozent) und Fett (7 Prozent) gegenüber. Der falsche Schluss, Nutella enthalte sehr wenig Fett und Kohlenhydrate, dafür aber viele gesunde Vitamine, lag nahe. „Der Verbraucher schaut in erster Linie auf die Prozentzahlen“, sagt Rechtsexpertin Susanne Einsiedler vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Diese Auffassung teilte das Gericht: In der typischen Kaufsituation etwa vor dem Verkaufsregal eines Supermarktes fehle dem Kunden die Zeit, die Unterschiede zwischen den Grundmengen zu erfassen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Dies sei eine relevante Irreführung, heißt es im Urteil. Ein Lebensmittel, das vermeintlich nur wenig Nährstoffe wie Zucker und Fett, dafür aber viel Vitamine und Mineralstoffe enthält, werde als besonders wertvoll angesehen.

Ferrero Deutschland kündigte in Frankfurt an, die Revision per Beschwerde beim Bundesgerichtshof erzwingen zu wollen. Man sei weiterhin davon überzeugt, dass die Etikettgestaltung transparent und verständlich sei sowie den gesetzlichen Vorgaben eindeutig entspreche. Die Etiketten werde man dennoch freiwillig ab Ende des Jahres ändern und darauf auch die Nährwertangaben pro Portion nennen.

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