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25.07.2008 
Gericht bestätigt einstweilige Verfügung

Bionade darf nicht mit Kalziumgehalt werben

von Ingo Reich

Isotonisch, biologisch, mit vielen Mineralien: Die Kultlimonade Bionade wirbt gerne mit ihren Inhaltsstoffen. Doch nun entschied das Düsseldorfer Landgericht, dass sich die Bionade nicht länger kalzium- und magnesiumreich nennen darf. Geklagt hatte ein Konkurrent.

Die Bionade darf sich nicht länger kalzium- und magnesiumreich nennen. Foto: dpaLupe

Die Bionade darf sich nicht länger kalzium- und magnesiumreich nennen. Foto: dpa

DÜSSELDORF. Der Hersteller der Kultbrause Bionade darf seine Limonade nicht mehr als kalzium- und magnesiumreich bewerben. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte gestern eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen. Der Hersteller müsse nun bis zum 1. August alle entsprechenden Hinweise auf den Etiketten der Flaschen entfernen.

Der Bionade-Konkurrent Landwert Bio Premium, ein Unternehmen der Stralsunder Nordmann-Gruppe, hatte die Verfügung gegen die Bionade GmbH Mitte Juni unter Berufung auf europäische Nahrungsmittel-Richtlinien erwirkt. Das Unternehmen hatte geltend gemacht, dass eine Werbung mit nährwertbezogenen Angaben nur zulässig sei, wenn eine positive Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen sei. Dazu sei die Menge an Mineralstoffen in der Kultlimonade aber zu gering.

Die Bionade GmbH, die gegen die Verfügung nun erfolglos Widerspruch einlegte, muss in allen Werbeauftritten auf die Anpreisung ihres Kalzium- und Magnesiumgehalts verzichten.

Die Entscheidung der Düsseldorfer Richter ist jedoch nur eine Etappe in einem bereits mehrmonatigen Streit zwischen der Bionade GmbH und der Nordmann-Gruppe. In mehreren Verfahren haben sich die Kontrahenten bereits vor dem Kadi beharkt. In einem Fall ging es um den Zuckergehalt von Bionade, der nach Ansicht der Wettbewerber nicht korrekt angegeben wurde.

Im Gegenzug hatte Bionade-Chef Peter Kowalsky kritisiert, dass das Konkurrenzprodukt „Bios“ aus dem Hause Nordmann unzutreffenderweise mit dem Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ werbe, obwohl es aus Saftkonzentrat hergestellt werde. Am gestrigen Donnerstag war Kowalsky für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig. Die Bionade GmbH kann beim dortigen Oberlandesgericht Berufung einlegen – was sie voraussichtlich auch tun wird.

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