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18.07.2008 
Übernahmekampf mit Schaeffler

Contis Abwehrfront bröckelt

von Carsten Herz und Hans G. Nagl

Der Übernahmekampf zwischen Schaeffler und Continental entwickelt sich immer mehr zu einem juristischen Schlagabtausch. Nun droht Conti-Chef Manfred Wennemer ein zentrales Element seiner Abwehrstrategie aus den Händen zu gleiten. Über juristische Hakeleien und politische Klimmzüge.

Conti-Chef Manfred Wennemer geißelt die Übernahmepläne des fränkischen Familienkonzerns Schaeffler als „egoistisch, selbstherrlich“ und „rechtswidrig“. Foto: dpaLupe

Conti-Chef Manfred Wennemer geißelt die Übernahmepläne des fränkischen Familienkonzerns Schaeffler als „egoistisch, selbstherrlich“ und „rechtswidrig“. Foto: dpa

FRANKFURT. Ausdrücklich hatten die Hannoveraner laut Finanzkreisen die Finanzaufsicht BaFin aufgefordert, die Swap-Geschäfte von Schaeffler über 28 Prozent der Conti-Aktien wegen Unzulässigkeit zu blockieren. Doch die Hoffnungen von Conti, sich mit Hilfe der Behörde zu retten, trügen offenbar. Die BaFin werde den Derivate-Deal voraussichtlich nicht auf Eis legen, sagte gestern eine mit dem Vorgang vertraute Person. Eine BaFin-Sprecherin wollte sich dazu nicht äußern, sondern sagte lediglich, dass die Behörde die Optionsgeschäfte noch prüfe. Das dürfte noch Wochen dauern.

Derweil scheinen in Hannover die Nerven ziemlich blank zu liegen: In harschen Worten hatte Conti-Chef Manfred Wennemer die Pläne des fränkischen Familienkonzerns, der am Dienstag ein Übernahmeangebot für Conti vorgelegt hatte, als "egoistisch, selbstherrlich" und "rechtswidrig" gegeißelt. In einem Brief an die Behörde forderte er laut Finanzkreisen auch, eine Untersagungsverfügung für die Banken auszusprechen, die für Schaeffler den Derivate-Deal eingefädelt haben. Damit wären den Instituten vorerst die Hände gebunden, und Conti hätte Zeit gewonnen.

Der Übernahmekampf um Conti entwickelt sich so immer mehr zu einem juristischen Schlagabtausch, der auch ein Schlaglicht auf die Usancen der beteiligten Kanzleien und Bankhäuser wirft. Denn zu den Banken, die Schaefflers Attacke begleiten, gehört laut Finanzkreisen pikanterweise auch die Dresdner Bank, die zu den Hausbanken von Conti zählt.

Conti-Boss Manfred Wennemer ist darüber offensichtlich schwer verärgert. Die Dresdner unterhält aber schon seit der feindlichen Übernahme von FAG Kugelfischer durch Schaeffler vor einigen Jahren auch einen engen Draht zu den Herzogaurachern. Eine Sprecherin der Bank wollte auf Anfrage zu dem Thema nicht Stellung nehmen.

Der Wirtschaftsjurist Wilhelm Haarmann hält eine solche zweischneidige Verbindung allerdings für legitim. "Das ist ein Interessenskonflikt, aber Banken sind keine Anwaltskanzleien", stellt er fest und fügt hinzu: "Wenn es keine vertraglichen Regelungen mit Conti gibt, die so etwas ausdrücklich ausschließen, und keine vertraulichen Informationen verwendet werden, ist ein solches Vorgehen durchaus rechtens."

Aber auch auf Seiten der Anwälte ist der Übernahmekampf nicht frei von überraschenden Koalitionen. So wird Conti ausgerechnet von der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer vertreten, die auch die Firma Porsche als Kunden hat, von der sich Schaeffler offenbar einiges bei der Vorbereitung des Conti-Deals abgeschaut hat.

So erinnert der Aufbau einer großen Position von Cash-Optionen stark an den Weg, den die Stuttgarter bei der anstehenden Übernahme von VW eingeschlagen haben. Das ist insofern pikant, als die rechtliche Position von Conti, nach der Schaefflers Vorgehen als rechtswidrig bezeichnet wird, aus der Feder der selben Wirtschaftsjuristen stammt.

Vielleicht erklären sich die unterschiedlichen Rechtspositionen auch durch unterschiedliche geographische Standorte: Während das Frankfurter Büro der Kanzlei für Porsche arbeitet, lässt sich Conti von der Hamburger Dependance von Freshfields vertreten. Ein Vertreter der Kanzlei war gestern für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Der Rechtsexperte Haarmann von der Wirtschaftskanzlei Haarmann Partnerschaftsgesellschaft hält die Wahl jedoch für einen klugen Schachzug von Wennemer: "Gerade Freshfields weiß vielleicht besser als andere, wo die Grenzen bei einem solchen Deal verlaufen."

Hintergrund ist, dass nach Paragraph 22 des Wertpapierhandelsgesetzes auch "sonstige Finanzinstrumente", zu denen auch Optionen gehören können, meldepflichtig sind, wenn sie ihrem Inhaber das Recht verleihen, mit Stimmrechten verbundene Aktien zu erwerben. Verkürzt heißt das, dass Schaeffler den Deal nicht melden muss, wenn es sich um ein reines Bargeschäft handelt. Aber Meldepflicht besteht, wenn sich die Verabredung mit den Banken auf stimmrechtsbezogene Aktien bezieht. Schaeffler selbst bezeichnet den Vorwurf der Illegalität im Zusammenhang mit den Swap-Geschäften selbst als "völlig haltlos". Bei einem Verstoß droht Schaeffler indes lediglich ein Bußgeld von maximal 200 000 Euro.

Rechtsexperten räumen dem Vorstoß von Conti wenig Chancen ein. "Ein Cash-Settled-Swap führt per se nicht zu einer Meldepflicht", sagte ein Rechtsexperte, der namentlich nicht zitiert werden wollte. Allerdings sei noch die Frage, wie das Swap-Geschäft im Detail ausgestaltet ist. Da dies bislang nicht bekannt sei, könne letztlich auch der Sachverhalt nicht bewertet werden: "Es liegen einfach noch nicht genug Fakten auf dem Tisch."

Auch der Jurist Haarmann ist skeptisch in Bezug auf die Aussichten der Beschwerde Contis bei der BaFin. "Ich habe große Zweifel", sagt der Wirtschaftsanwalt an der Universität Bamberg, "dass die Finanzaufsicht die Transaktion von Schaeffler untersagen wird."

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