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16.02.2006 
Rücktritt von Jürgen Schrempp

Daimler-Chrysler droht Musterverfahren

Die verspätete Bekanntgabe des Rückzugs von Konzernchef Jürgen Schrempp hat für Daimler-Chrysler ein juristisches Nachspiel. Das Oberlandesgericht Stuttgart wird über die Schadenersatzklagen gegen den Autohersteller voraussichtlich sogar in einem Musterverfahren entschieden.

Ein Streit um den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Rückzugs von Jürgen Schrempp ist entbrannt. Foto: dpaLupe

Ein Streit um den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Rückzugs von Jürgen Schrempp ist entbrannt. Foto: dpa

HB STUTTGART. Der auf Anlegerschutzklagen spezialisierte Rechtsanwalt Klaus Rotter teilte am Donnerstag in München mit, seine Kanzlei habe ein Musterverfahren beim Landgericht Stuttgart beantragt. In den kommenden vier Monaten würden voraussichtlich insgesamt zehn Klagen eingereicht, um das Musterverfahren in Gang zu bringen. Bei mindestens zehn Klagen mit gleichen Sachverhalt wird das Verfahren an das Oberlandesgericht verwiesen. Dieses müsse dann über die Forderungen der klagenden Daimler-Chrysler-Aktionäre entscheiden, sagte Rotter.

Mehrere Aktionären verlangen von dem Unternehmen Schadenersatz für entgangene Kursgewinne für Aktien, die sie im vergangenen Jahr verkauft haben. Sie monieren, dass die im Juli bekannt gegebene Ankündigung von Schrempps Rückzug ins Privatleben im Juli 2005 zu spät veröffentlicht wurde. Die Kläger sehen darin einen Verstoß gegen aktienrechtliche Vorschriften, wonach solche Nachrichten unverzüglich bekannt gemacht werden müssen.

Die Nachricht über Schrempps Ausscheiden sorgte für einen Kurssprung um rund zehn Prozent, kursierte aber angeblich bereits vor der offiziellen Bekanntgabe an den Finanzmärkten. Die Kläger behaupten, sie hätten bei früherer Kenntnisnahme des bevorstehenden Rücktritts ihre Aktien nicht verkauft.

Daimler weist Schadenersatzansprüche zurück

Bislang sind deswegen beim Landgericht und beim Amtsgericht jeweils eine Klage anhängig. Daimler-Chrysler weist die Schadenersatzansprüche zurück und lehnte eine gütliche Einigung ebenso ab wie die Kläger. Daimler-Chrysler-Anwalt Georg Thoma hatte in den mündlichen Verhandlungen im Januar eingeräumt, dass Insidern wie dem Daimler-Chrysler-Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper Schrempps Pläne für einen vorzeitigen Rückzug vom Chefposten seit dem Frühjahr 2005 bekannt waren. Diese Informationen seien aber vertraulich behandelt worden. Gegen Kopper ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts, dass er die Deutsche Bank als Großaktionär von Daimler-Chrysler vorzeitig über Schrempps Plänen in Kenntnis gesetzt haben soll.

Mit den Schadenersatzklagen wird juristisches Neuland betreten. Unternehmen müssen seit 2002 mit zivilrechtlichen Sanktionen rechnen, wenn sie für den Aktienmarkt relevante Tatsachen zu spät veröffentlichen. Bisher hat es noch keine Klagen auf Grund dieser neuen Rechtslage gegeben. Durch eine Gesetzesänderung sind in Deutschland seit kurzem auch so genannte Musterverfahren zulässig, damit gleichartige Fälle zusammen verhandelt können. Bislang galt in Deutschland der Grundsatz, dass individuelle Ansprüche vor Gericht separat erstritten werden müssen.

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