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EuGH-Urteil: Schuhfirmen erstreiten sich Millionen

Deichmann, Timberland und Co. dürfen sich bald über einen schönen Geldsegen freuen. Denn die seit einigen Jahren erhobenen Schutzzölle auf Schuhe aus Asien sind zum Teil rechtswidrig.

Importeure von Schuhen können sich bald über einen Geldsegen freuen. Quelle: dpa
Importeure von Schuhen können sich bald über einen Geldsegen freuen. Quelle: dpa

DüsseldorfSchuhimporteure wie Adidas, Deichmann, Clarks oder Timberland dürfen bald auf Rückzahlungen in Millionenhöhe hoffen. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt ein Urteil im Streit um Schutzzölle gefällt, das für die Finanzministerien in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union teure Folgen haben könnte.

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Die seit 2006 erhobenen Anti-Dumping-Zölle gegen Lederschuhe aus China, urteilten die Luxemburger Richter, seien zum Teil rechtswidrig erhoben worden. "Diese Gelder können die Importeure nun zurückfordern", sagte Lothar Harings von der Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen dem Handelsblatt, "und zwar rückwirkend für drei Jahre".

Für die EU-Kommission kommt dies einer bitteren Niederlage gleich. Es gehe dabei um hohe Beträge, bestätigt der Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie (HDS). Immerhin hatte die EU Lederschuhen aus China, die zuletzt auf ein EU-Exportvolumen von 1,78 Milliarden Euro kamen, zusätzliche Importzölle von 16,5 Prozent auferlegt. "Damals wurden die Schuhe auch für die Verbraucher teurer", sagte HDS-Hauptgeschäftsführer Manfred Junker.

Mode- und Bekleidung

Geklagt hatten dagegen die vier chinesischen Schuhhersteller Brosmann Footwear, Seasonable Footwear, Lung Pao Footwear und Risen Footwear. Die mächtigen Großlieferanten hatten bereits zu Beginn der Zollaktion bei der EU-Kommission eine Einzelfallüberprüfung beantragt, um der Brüsseler Behörde nachzuweisen, dass ihre Betriebe zu marktwirtschaftlichen Konditionen arbeiteten. Ihre Absicht war es, von den Anti-Dumping-Zöllen freigestellt zu werden.

Doch die Wettbewerbshüter ließen die Anträge unbeachtet und ermittelten die Höhe des Zolls durch Stichproben, die sie bei anderen Betrieben erhoben. Aus Sicht der EuGH-Richter ein Verfahrensfehler, der nach Schätzung von Wirtschaftsanwalt Harings weitere Geschädigte auf den Plan rufen wird. "Das Urteil gilt zwar formell nur für die Kläger und damit für die chinesischen Hersteller", sagt er. "Das Geld aber steht den Importeuren zu, weil sie am Ende die Zölle gezahlt haben." Zudem sei damit zu rechnen, dass auch Importeure von Schuhen anderer Herstellerfirmen die Erstattung von Zöllen verlangen. Sie könnten sich auf die Verfahrensfehler berufen - und damit auf die Nichtigkeit der Anti-Dumping-Verordnung.

  • 14.02.2012, 13:38 UhrAnonymer Benutzer: RalphFischer

    Und wir bezahlen wieder 2 mal. Erst für die teureren Schuhe - und jetzt zahlen wir den Zoll zurück.

  • 14.02.2012, 12:14 Uhrihr

    Die Schuhe werden ja auch nicht billiger. Es steigen nur die Gewinne der Unternehmen und die Arbeitslosenzahlen in Europa durch weitere Verlagerungen!

  • 14.02.2012, 12:13 Uhrihr

    Genau, weg mit den Arbeitsplätzen aus Europa. Hin zu Produktion in Ländern, wo mit Kinderarbeit und Lgerarbeit noch richtige Gewinne zu machen sind. Die idealen Arbeitnehmer arbeiten eingesperrt in einem Lager, von Sicherheitskräften bewacht und produzieren Schuhe, die clarks z.B. für 200€/stück verkauft. Kosten für Lohn dürften < 1€ pro Schuh zu Buche schlagen.

    Da sind fette Gewinne in Aussicht.

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