Industrie

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Europäischer Gerichtshof: Eon muss 38 Millionen Euro Strafe zahlen

Der Europäische Gerichtshof hat Eon wegen der Behinderung von Ermittlungen wegen Kartellabsprachen zu einem Bußgeld von 38 Millionen Euro verurteilt. Das entspricht 0,14 Prozent des Jahresumsatzes des Energie-Konzerns.

Eon wird wegen Behinderungen der Ermittlungen der EU-Kommission zur Rechenschaft gezogen. Quelle: dpa
Eon wird wegen Behinderungen der Ermittlungen der EU-Kommission zur Rechenschaft gezogen. Quelle: dpa

LuxemburgDer Energiekonzern Eon muss eine Geldbuße in Höhe von 38 Millionen Euro wegen Behinderung bei Ermittlungen von Wettbewerbsverstößen bezahlen. Dieser Betrag entspreche 0,14 Prozent des Konzern-Jahresumsatzes und sei damit nicht überhöht, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem am Donnerstag verkündeten Urteil.

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Die EU-Kommission hatte im Mai 2006 in den Münchener Geschäftsräumen von Eon wegen des Verdachts von Kartellabsprachen ermittelt. Für eine nähere Prüfung ausgewählte Dokumente waren dann im Gebäude in einem Raum eingeschlossen und die Tür mit einem amtlichen Siegel der Kommission verklebt worden. Da das Siegel am folgenden Tag aufgebrochen vorgefunden wurde, verhängte die Kommission die Geldbuße von 38 Millionen Euro, die nun bestätigt wurde.

Laut Urteil beging die Vorinstanz bei der Bemessung der Geldbuße keinen Rechtsfehler, weil ein Siegelbruch „besonders schwerwiegend" sei. Der Betrag von 0,14 Prozent des Jahresumsatzes sei mit Blick auf die Abschreckungswirkung auch nicht unangemessen: Schließlich hätte die EU-Kommission eine Geldbuße in Höhe von zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen können, wenn sie der Eon wettbewerbswidrige Praktiken nachgewiesen hätte.

 
  • 22.11.2012, 16:00 UhrHermann.Bohle

    Die Entscheidung der höchsten EU-Richter - zu EU-Sachen besitzen sie den Rang der Verfassungsrichter - lenkt den Blick auf ein Krebsübel der Marktwirtschaft. Absolute Lebensbedürfnisse der Menschen, also der Gesellschaft, sind der Willkür von Kaufleuten ausgesetzt. Deren gesellschaftsfeindliche, wenn auch nur gelegentliche Neigung, sich gegen die Allgemeinheit zu "verschwören", bemängelte schon der Mega-Heilige der Markttheorien, Adam Smith (nur... dazu zitieren sie ihn nie). Zu den absoluten Lebensbedürfnissen zählen die Stromversorgung, wie aber auch Nahverkehr, Wohnungsmieten, die Pharmaversorgung und etliches mehr. Man denkt an die Banken und Versicherungen. Existentielles darf aber, der EON-Fall zeigt es, nicht dem ungezügelten Walten privater Geschäfts- und Aktionärsinteressen ausgeliefert bleiben Checks & Balances, wie sie Amerikas Verfassung in Politik und Verwaltung sichern soll, müssen auch im Wirtschaftsleben endlich fassen.Höchste Richterentscheidungen zum Zweck nachträglicher Korrekturen reichen dazu so wenig wie in einigen Fällen die Gewerkschaften und eine freie Presse. Die Strukturen stimmen nicht. Unternehmen in öffentlichem Eigentum, ohne eigenes Gewinnstreben, aber mit privatwirtschaftlicher Dynamik geführt müssen den Oligo- oder Monopolisten - von der Bahn bis zu den "Versorgungs"unternehmen - schärfste Konkurrenz machen. Ueberall, wo es für die Inviduen wirklich ums "Eingemachte" geht - wo der heilig gesprochene Markt wenig regelt oder gar nichts. Das Luxemburger EON-Urteil ist Anlass, zum Thema Marktwirtschaft wieder mal sozial zu denken. Mit grossem "S", bitte.

  • 22.11.2012, 12:34 Uhra659584

    ".. mit Blick auf die Abschreckungswirkung auch nicht unangemessen: Schließlich hätte die EU-Kommission eine Geldbuße in Höhe von zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen können, wenn sie der Eon wettbewerbswidrige Praktiken nachgewiesen hätte."

    verstoß nachweis : ~10%
    siegel ignorieren: ~ 0,14%

    also da lernt man doch bestimmt draus...
    und ich mein nicht aus dem betrug.

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