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06.03.2008 
Kartellamt startet Verfahren

Gasversorger in Erklärungsnot

von Jürgen Flauger

Gleich gegen 35 Unternehmen leitet das Bundeskartellamt Missbrauchsverfahren ein. Der Vorwurf: überhohte Preise. Und momentan sieht es nicht so aus, als könnten die Gasversorger noch einmal davon kommen. Ihnen drohen saftige Strafen und verordnete Pressenkungen.

Gas ist in Deutschland nach Ansicht des Kartellamtes viel zu teuer. Foto: apLupe

Gas ist in Deutschland nach Ansicht des Kartellamtes viel zu teuer. Foto: ap

DÜSSELDORF. Millionen Verbraucher können auf sinkende Gaspreise hoffen. Die von den Ermittlungen des Bundeskartellamts betroffenen Energieunternehmen werden nach Einschätzung von Rechts- und Branchenexperten Mühe haben, den Vorwurf überhöhter Preise zu entkräften.

Der Präsident des Bundeskartellamts, Bernhard Heitzer, gibt sich bereits siegessicher. Es gebe für die Versorger "kaum Raum", um die festgestellten Preisdifferenzen zu rechtfertigen. Die Behörde hat in einem bundesweiten Vergleich Unterschiede "von 25 Prozent bis 45 Prozent" festgestellt und gegen 35 Gasversorger Missbrauchsverfahren eingeleitet, die rund vier Mill. Kunden haben.

Durch das neue Kartellrecht hat sich das Risiko für die Unternehmen deutlich erhöht: Sollten die Versorger die Vorwürfe nicht entkräften können, wird das Bundeskartellamt eine Missbrauchsverfügung erlassen. Nach dem neuen Kartellrecht müssen sie dann unmittelbar - noch vor dem zu erwartenden Rechtsstreit vor Gericht - die Preise kürzen. Gleichzeitig kann die Behörde ein Bußgeld von bis zu zehn Prozent des Gruppenumsatzes verhängen.

Betroffen sind unter anderen fünf Regionalversorger von Marktführer Eon - Bayern, Mitte, die norddeutschen Hanse und Avacon sowie die ostdeutsche Edis. Bei RWE stehen die Regionalversorger Westfalen-Weser-Ems, Süwag und Rhenag sowie vier Kommunalversorger der ostdeutschen Tochter EnviaM unter Verdacht. Die beiden anderen großen Energie-Konzerne in Deutschland, EnBW und Vattenfall Europe, sind nach eigenen Angaben nicht direkt betroffen. Vattenfall Europe aber ist zumindest am Berliner Versorger Gasag beteiligt, gegen den auch ein Verfahren läuft.

Verbraucherschützer jubeln bereits. "Wir begrüßen es, dass das Bundeskartellamt sein neues Instrumentarium entschlossen nutzt", sagt Thorsten Kasper, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), "die Versorger müssen ihre Preise kürzen."

Anlass für die Zuversicht von Wettbewerbshütern und Verbraucherschützern ist das neue Kartellrecht, das seit Jahresanfang in Kraft ist. Um die Rechte speziell für mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt zu stärken, hat die Bundesregierung die Beweislast umgekehrt. Während die Kartellbehörden bislang zunächst ausführlich nachweisen mussten, dass Strom- und Gaspreise unangemessen sind, genügen nun auffällige Preisdifferenzen, um ein Missbrauchsverfahren zu eröffnen. Die Versorger müssen dann ihrerseits nachweisen, dass ihre Tarife korrekt kalkuliert sind.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Zu hohe Vertriebsmarge?

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