Zwischen dem Land Niedersachsen und Porsche kommt es auf der Hauptversammlung von Volkswagen zum Kräftemessen um die Macht bei Europas größtem Autobauer. Der Stuttgarter Sportwagenhersteller Porsche beantragte am Freitag, die in der Satzung für wichtige Entscheidungen festgeschriebene Stimmenmehrheit von 80 Prozent durch die Aktionäre Ende April auf 75 Prozent senken zu lassen.
HB HAMBURG. Damit verlöre das Land als zweitgrößter VW
-Aktionär
die Sperrminorität, die ihm mit seiner Beteiligung von 20,3 Prozent zusteht. Porsche
hält 31 Prozent an VW
und hat grünes Licht, die Mehrheit zu übernehmen.
Niedersachsen stellte dagegen den Antrag, die umstrittene Regelung beizubehalten. "Sie ist nach allgemeinem deutschen Aktienrecht zulässig und daher nicht zu beanstanden." Der VW
-Betriebsrat
unterstützt die Position des Landes Niedersachsen. Damit liegen den VW
-Aktionären
am 24. April zwei gegenläufige Anträge vor.
Die Staatskanzlei in Hannover geht davon aus, dass keiner der beiden Anträge die erforderliche Mehrheit erhalten wird, "wenn sich die beiden Aktionäre nicht noch auf einen gemeinsamen Änderungsantrag verständigen". Verhandlungen über einen gemeinsamen Antrag sind allerdings unwahrscheinlich. Denn beide Aktionäre müssen den Verdacht vermeiden, dass sie ihr Vorgehen bei VW
abstimmen. Ein solches "Acting in concert" wäre nach dem Aktienrecht bedenklich.
Analysten halten es für möglich, dass Porsche
noch vor der Hauptversammlung die Mehrheit an VW
übernimmt. Der Sportwagenbauer lässt sich bei seinen Plänen jedoch nicht in die Karten blicken.
Ministerpräsident Christian Wulff hat sich mehrfach dafür ausgesprochen, den Einfluss von Porsche
bei VW
zu beschränken. "Kein Aktionär soll so mächtig sein, dass er dieses Unternehmen allein dominieren kann", sagte er. Der CDU -Politiker
unterstützt den Vorstoß der Bundesregierung für ein neues VW
-Gesetz,
das den staatlichen Einfluss beim größten Arbeitgeber in Niedersachsen sichern soll. In dem Bundesland liegen fünf der sechs westdeutschen Werke des Autoherstellers.
Die EU-Kommission hat Deutschland zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen das alte VW
-Gesetz
aufgefordert. "Es liegt an den deutschen Behörden, das umzusetzen, was immer sie als nötig erachten, um das deutsche System mit dem Gerichtsentscheid in Einklang zu bringen", sagte ein Kommissionssprecher.
Der EuGH hatte im Herbst zentrale Punkte des VW
-Gesetzes
gekippt, das die Stimmrechte einzelner Aktionäre bei 20 Prozent deckelt und für wichtige Entscheidungen in der Hauptversammlung eine Vier-Fünftel-Mehrheit vorsieht. Nach Auffassung der Staatskanzlei haben die Europa-Richter nur die Verbindung von Höchststimmrecht und Sperrminorität bemängelt. Die für wichtige Entscheidungen verlangte Mehrheit von 80 Prozent selbst sei nicht kritisiert worden. Porsche
vertritt die Ansicht, das der EuGH jeden einzelnen Punkt "auch isoliert" für europarechtswidrig halte.

