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Lebensmittel: EU verhängt Millionenstrafe gegen Bananenkartell

Die Europäische Union nimmt eine weitere Branche ins Visier: Jetzt hat sie sich die Bananenhändler vorgknöpft. Pacific Fruit muss rund neun Millionen zahlen, Konkurrent Chiquita profitiert von der so genannten Kronzeugenregelung.

Bananen von Chiquita: Die EU verhängt millionenschwere Strafen. Quelle: dpa
Bananen von Chiquita: Die EU verhängt millionenschwere Strafen. Quelle: dpa

Die Europäische Kommission hat eine Strafe gegen ein Kartell führender Bananenhändler verhängt. Der US-Konzern Chiquita und das Bonita-Vertriebsunternehmen Pacific Fruit hätten zwischen Juli 2004 und April 2005 ihre Preise abgesprochen, erklärten die EU-Wettbewerbshüter am Mittwoch. Die Unternehmen legten demnach für Italien, Griechenland und Portugal wöchentlich die Verkaufspreise fest.

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Pacific Fruit muss 8,9 Millionen Euro Strafe zahlen, Chiquita kommt um eine Strafe herum - der Konzern hatte das Kartell bei den Behörden gemeldet.

Chiquita war bereits an einem 2008 aufgedeckten Bananenkartell beteiligt gewesen. Damals ging es um Preisabsprachen in acht nordeuropäischen Ländern zwischen 2000 und 2002. Verurteilt wurden Dole und der deutsche Fruchtimporteur Weichert. Chiquita musste auch in diesem Fall nicht zahlen, denn der Konzern hatte hier ebenfalls das Kartell gemeldet.

Seit 1996 gibt es im EU-Kartellrecht eine Kronzeugenregelung. Konzerne, die den Wettbewerbshütern freiwillig ein Kartell melden, an dem sie selbst beteiligt sind, kommen straffrei davon. Nach Angaben der Kommission begannen zuletzt im Durchschnitt drei von vier Fällen mit Selbstanzeigen eines Kartellmitglieds.

Der gesamtwirtschaftliche Schaden unerlaubter Preisabsprachen ist enorm. Wenn Konkurrenten zu heimlichen Partnern werden und gemeinsam Preise festsetzen oder Absatzgebiete aufteilen, treibt das die Preise im Schnitt um 15 bis 25 Prozent nach oben, belegen Studien. Der entscheidende Mechanismus des Wettbewerbs - das Werben um Kunden per Preiskampf - ist dann außer Kraft gesetzt.

In den vergangenen Jahren sind die Wettbewerbshüter nicht nur in den USA, sondern auch in Europa härter gegen Wettbewerbssünder vorgegangen. Als Strafe können die Behörden bis zu 30 Prozent des Umsatzes verlangen, der mit den Produkten erzielt wurde, für die es Kartelle gab.

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