29.11.2004

Übernahme von IFRS durch die EU ist kompliziert: Lobbyisten streben nach Einfluss auf Bilanzregeln

Am 19. November ist die Entscheidung gefallen: Der umstrittene IASB-Standard IAS 39 „Financial Instruments“ wurde, in veränderter Form, von der EU-Kommission akzeptiert. Damit kann er zum 1.1.2005 in Kraft treten. Für kapitalmarktorientierte EU-Unternehmen besteht nun Planungssicherheit bei der komplexen bilanziellen Abbildung von Finanzinstrumenten und Derivaten.

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von Bernhard Pellens, Dirk Jödicke und Uwe Nölte

BOCHUM. Bereits der Weg bis zur endgültigen Verabschiedung von IAS 39 war von heftigen Auseinandersetzungen über die richtige Bilanzierung geprägt. Ein dogmatischer Streit der Anhänger des Zeitwerts (Fair Value) und der Vertreter einer an den Anschaffungskosten orientierten Rechnungslegung entbrannte.

Der Ablauf der Standardsetzung beim IASB fordert zu solch intensiven Diskussionen geradezu auf: Rechnungslegungsstandards, von Unternehmen für konkrete Geschäftsvorfälle nachgefragt, werden vom IASB im so genannten Due Process erstellt. Hierbei stellt das IASB zunächst ein Diskussionspapier und später den Standardentwurf öffentlich zur Diskussion. Erst dann verabschiedet und veröffentlicht das IASB seine IFRS.

Obwohl viele Board-Mitglieder vom Credo durchdrungen sind, dass eine Fair-Value-Bilanz für die Investoren auf den internationalen Kapitalmärkten den höchsten Informationsnutzen bringt, werden Pro- und Contra-Argumente aus aller Welt in London gebündelt. Als Protagonist der Anschaffungskostenmethode hatte die Kreditwirtschaft bei IAS 39 ein vitales Interesse daran, eine Fair-Value-Bilanzierung zu verhindern. Dennoch scheint das IASB hartnäckig auf eine solche hinzusteuern.

Damit ein IASB-Standard in der EU anwendungspflichtig wird, muss er noch ein aufwendiges Anerkennungsverfahren (Endorsement- Mechanismus) durchlaufen. So ist jeder IFRS von der European Financial Advisory Group (EFRAG), dem Accounting Regulatory Committee (ARC), der EU-Kommission und gegebenenfalls auch dem Rat der EU zu prüfen. Letztmalig bietet sich den europäischen Unternehmen und Institutionen hier die Möglichkeit, mit Sachargumenten oder über lobbyistische Bemühungen einen speziellen IFRS für die Anwendung in der EU zu modifizieren.

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