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07.01.2009 
Solarstrom

Meldepflicht für neue Photovoltaikanlagen

Große Neuerung in der Solarbranche: Erst wenn der Betreiber eine neue Solaranlage bei der Bundesnetzagentur gemeldet hat, kann er vom Netzbetreiber den gesetzlichen Vergütungssatz kassieren. Dieser wird von nun an jährlich sinken.

HB DÜSSELDORF. Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen seit Jahresanfang der Bundesnetzagentur Standort und Leistung von neuen Anlagen melden. „Nur wenn Betreiber ihre Anlage angezeigt haben, ist der jeweilige Netzbetreiber verpflichtet, den erzeugten Strom auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu vergüten“, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth.

Die Meldepflicht umfasst Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen. Ältere Anlagen brauchen nicht nachträglich gemeldet zu werden. Dennoch erwartet die Bundesnetzagentur mehrere Zehntausend Datenmeldungen pro Jahr. Ein entsprechendes Formular sowie Erläuterungen stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zur Verfügung.

Nach dem EEG sind die Vergütungssätze für Strom aus Erneuerbaren Energien künftig einer jährlichen Kürzung unterworfen. Diese orientiert sich am Jahr der Inbetriebnahme der nach dem EEG geförderten Anlage. Je später die jeweilige Anlage in Betrieb geht, desto geringer ist der Vergütungssatz.

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