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Schmiergeldaffäre: Prozess gegen MAN-Vorstand geht weiter

Im Schmiergeldprozess gegen Ex-MAN-Vorstand Anton Weinmann ist kein vorzeitiges Ende in Sicht. Die Parteien konnte keine Einigung erzielen, schließen aber eine gütliche Einigung nicht aus.

Soll Schmiergeldzahlungen geduldet haben: Ex-MAN-Vorstand Anton Weinmann (2.v.r.) . Quelle: dpa
Soll Schmiergeldzahlungen geduldet haben: Ex-MAN-Vorstand Anton Weinmann (2.v.r.) . Quelle: dpa

MünchenDer frühere MAN-Vorstand Anton Weinmann muss sich weiterhin vor dem Landgericht München wegen Schmiergeldvorwürfen verantworten. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung konnten sich am Mittwoch nicht auf ein vorzeitiges Ende des Verfahrens nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung verständigen, wie der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Eckert im Anschluss an das nichtöffentliche Gespräch mitteilte. Eine gütliche Einigung sei aber nicht ausgeschlossen, fügte der Richter hinzu.

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Eckert erklärte, alle Interessen müssten abgewogen werden, und deshalb habe man sich bisher nicht einigen können. Dieses Gespräch signalisiere aber, dass „die Fronten nicht so verhärtet sind, dass man nicht mehr miteinander redet“.

Prozess gegen Weinmann MANs fast private Angelegenheiten

Heute startet der Strafprozess gegen den Ex-Vorstand Anton Maximilian Weinmann.

Prozess gegen Weinmann: MANs fast private Angelegenheiten

Nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung von Gericht und Verteidigung vorläufig von der Erhebung der Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen wie Geldspenden oder Schadenswiedergutmachung erteilen. Erfüllt der Beschuldigte diese, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft Weinmann vor, dass er von 2005 bis 2007 von Schmiergeldzahlungen in Höhe von 1,9 Millionen Euro nach Slowenien und Belgien gewusst und diese geduldet habe. Der Angeklagte hatte zu Verfahrensbeginn sämtliche Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen.

Vor dem Prozess hatte Weinmann gegen zwei ermittelnde Staatsanwälte - ohne Erfolg - Anzeige erstattet. Er warf ihnen Verleumdung vor. Richter Eckert hatte dieses Vorgehen zu Beginn der Verhandlung kritisiert.

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