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26.11.2007 
Ermittung gegen Zetsche

Strafbefehl gegen Ex-Daimler-Manager

Daimler ist ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten: Der ehemalige Vertriebschef von Daimler -Chrysler in Deutschland, Eckhard Panka, muss sich dem Vorwurf der Untreue stellen. Beim Amtsgericht wurden gleich zwei Strafbefehle gegen den ehemaligen Top-Manager beantragt. Und auch gegen den heutigen Vorstands-Chef Dieter Zetsche wird ermittelt.

Gegen ihn besteht der Verdacht der Falschaussage: Daimler-Chef Dieter Zetsche. Foto: ArchivLupe

Gegen ihn besteht der Verdacht der Falschaussage: Daimler-Chef Dieter Zetsche. Foto: Archiv

HB STUTTGART. Wegen des Vorwurfs der Untreue hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Panka beim Amtsgericht zwei Strafbefehle in Höhe von insgesamt mehr als 100 000 Euro beantragt. Am Wochenende war zudem bekannt geworden, dass Vorstandschef Dieter Zetsche wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage im Prozess gegen einen Spediteur ins Visier der Ermittler geraten ist.

Es bestehe der Verdacht, dass Zetsche als Zeuge in einem Prozess gegen einen Spediteur und Graumarkthändler im Jahr 2002 die Unwahrheit gesagt habe, hatte eine Sprecherin der Anklagebehörde bestätigt.

Zetsche soll einem Bericht zufolge 2002 vor dem Landgericht Stuttgart bestritten haben, dass der Konzern in seiner Zeit als Vertriebsvorstand in den Jahren 1995 bis 1998 Graumarktgeschäfte systematisch toleriert oder gefördert habe. Daimler-Kritiker Jürgen Grässlin habe nun der Staatsanwaltschaft neue Unterlagen vorgelegt, die den gegenteiligen Verdacht nahelegten. Bei Graumarktgeschäften werden die Autos am offiziellen Vertrieb vorbei oftmals billiger verkauft. Damit kann der Vertrieb seine Verkaufszahlen leicht in die Höhe treiben.

Dem früheren Vertriebschef Panka werde zur Last gelegt, Mitarbeiter der Daimler-Bauabteilung mehrfach für private Zwecke eingesetzt zu haben, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag und bestätigte damit einen Bericht der "Stuttgarter Nachrichten“. Dadurch sei dem Konzern ein Schaden in Höhe von rund 46 000 Euro entstanden. Laut "Stuttgarter Nachrichten“, hat der Anwalt des Ex-Managers beim Amtsgericht Stuttgart Einspruch gegen die Strafe eingelegt.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Vorwurf der Bestechlichkeit

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