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Streit um Leih-Stewardessen: Lufthansa verbucht ersten Teilerfolg

Ab Sommer will die Lufthansa Leih-Stewardessen auf Berlin-Flügen einsetzen. Im ersten Prozess gegen das Vorhaben kassierte der Personalrat eine Niederlage. Der Streit vor Gericht geht aber weiter.

Passagiere an einem Schalter der Lufthansa. Quelle: dapd
Passagiere an einem Schalter der Lufthansa. Quelle: dapd

Frankfurt/BerlinDie Lufthansa kann ihre umstrittenen Pläne zum Einsatz von Leih-Stewardessen vorerst weiterverfolgen. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies am Mittwoch einen Antrag der Lufthansa-Personalvertretung auf eine einstweilige Verfügung ab. Mitbestimmungsrechte des Gremiums seien derzeit nicht verletzt, erklärte das Gericht. Die Personalvertretung wollte dem Unternehmen untersagen lassen, in den Kabinen seiner Jets schlechter bezahlte Servicekräfte von Fremdunternehmen einzusetzen. Das Arbeitnehmergremium will gegen die Entscheidung Beschwerde beim Landesarbeitsgericht einlegen.

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Mit Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens am 3. Juni weitet die Lufthansa ihr Angebot ab Berlin deutlich aus. Den dauerhaft geplanten Einsatz der mehr als 200 Leiharbeitskräfte begründet das Unternehmen mit Kostenvorteilen. Berlin könne zudem Vorbild für andere Stützpunkte werden. Mit der Rekrutierung der neuen Kräfte, die nach dem Tarifvertrag für Zeitarbeit entlohnt werden sollen, wurde laut Personalvertretung schon begonnen. Mitarbeiter wurden laut Lufthansa aber noch nicht ausgewählt.

Lufthansa

Das Arbeitnehmergremium sieht in der Zusammenarbeit mit „Aviation Power“, einem Gemeinschaftsunternehmen von Lufthansa Technik und der Zeitarbeitsfirma Manpower, seine Mitbestimmungsrechte verletzt. Die Personalvertretung beruft sich auf einen Tarifvertrag zur Arbeitsplatzsicherung, in dem die Lufthansa zugesagt habe, ihre Flugzeuge ausschließlich mit Lufthansa-Personal zu betreiben.

Der Anwalt der Personalvertretung, Frank Martin, sprach von einem eklatanten Rechtsverstoß. Die Planung laufe schon seit Monaten, bisher sei die Personalvertretung aber nicht ausreichend informiert worden. Bestimmte Fragen wie Ausbildungsstandards seien mitbestimmungspflichtig. Martin warnte davor, dass es bei den Flügen künftig Mitarbeiter der „Lufthansa Klassik“ und der „Lufthansa Light“ mit unterschiedlicher Ausbildung geben könnte.

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