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09.06.2008  | Aktualisiert 24.06.2008, 17:17 Uhr 

Für eine vollständige Kontrolle nach dem Aktienrecht ist ein Beherrschungsvertrag erforderlich. Ansonsten würde sich der Repower-Vorstand strafbar machen, wenn er Anweisungen aus der Suzlon-Zentrale im Mumbai folgt. Bei Abschluss eines solchen Beherrschungsvertrags entstünden jedoch zusätzliche Kosten. So müssten die Inder den freien Repower-Aktionären ein Abfindungsangebot im Rahmen des Beherrschungsvertrags machen, das auf dem Firmenwert und dem Durchschnittskurs der Repower-Aktie der vergangenen Monate basiert, wie ein Rechtsexperte erläutert.

Für Suzlon wäre es beim aktuellen Repower-Kurs wenig lukrativ, weitere Aktien über die Börse zu erwerben. Ohnehin läuft in einem Jahr die Verkaufsoption von Martifer ab, dann könnten die Inder ihren Aktienanteil von 63,5 Prozent auf 86,5 Prozent aufstocken. Zu welchem Preis die Portugiesen das Aktienpaket an Suzlon abgeben werden, ist nicht bekannt. Tulsi Tanti könnte dann immer noch entscheiden, ob er tatsächlich einen Beherrschungsvertrag mit Repower abschließen wird. Im Mai 2007 hatte er jedoch angekündigt, Repower solle unabhängig bleiben.

Areva hat nach eigenen Angaben beim Verkauf der Repower-Aktien einen Buchgewinn von 350 Mill. Euro erzielt. Das Geld soll in den Ausbau der Offshore-Aktivitäten fließen. Im September 2007 hatte Areva den deutschen Windturbinenbauer Multibrid erworben.

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