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29.04.2008 
Betriebsratsstreit mit Porsche

VW blitzt vor Gericht ab

Im Machtkampf mit dem VW-Betriebsrat hat Porsche vor Gericht einen Sieg errungen. Das Arbeitsgericht Stuttgart wies am Dienstag den Antrag zurück, mit dem VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh die Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding kippen wollte. Jetzt wird ein langes juristisches Tauziehen durch die Instanzen erwartet.

VW fühlt sich im Aufsichtsrat der Porsche Holding unterrepräsentiert. Foto: dpaLupe

VW fühlt sich im Aufsichtsrat der Porsche Holding unterrepräsentiert. Foto: dpa

HB STUTTGART. Der Vorsitzende Richter sagte zur Begründung, Porsche habe weder bei den Verhandlungen zu der Vereinbarung Volkswagen beherrscht, noch sei das aktuell der Fall. Er appellierte an beide Seiten, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und sich auf die Zusammenarbeit der beiden Autobauer zu konzentrieren.

Osterloh hatte den Gang vor Gericht damit begründet, dass die Vereinbarung zulasten der VW-Belegschaft gehe. In dem Papier ist geregelt, dass die 12 000 Beschäftigten des Sportwagenbauers in der neuen Holding in wichtigen Fragen die gleichen Rechte haben wie die rund 360 000 VW-Mitarbeiter. Mit einem Ende des Machtkampfes wird auch nach der Gerichtsentscheidung nicht gerechnet, stattdessen wird ein langes juristisches Tauziehen durch die Instanzen erwartet. Der Rechtsbeistand von Osterloh kündigte bereits direkt nach der Entscheidung an, Beschwerde gegen den Beschluss beim Landesarbeitsgericht einzulegen.

Vor dem Arbeitsgericht hatten sich die Anwälte der beiden Autobauer harte Wortwechsel geliefert. Der Rechtsbeistand des VW - Betriebsrates argumentierte, dass die Stuttgarter bereits im Frühjahr 2007, als die Mitbestimmungsvereinbarung ausgehandelt worden war, VW praktisch beherrscht hätten. Der Betriebsrat von Volkswagen hätte daher zwingend an den Gesprächen beteiligt werden müssen. Zudem bestünden gesellschaftsrechtliche Einflüsse und personelle Verflechtungen. Porsche regiere bereits jetzt in das operative Geschäft von VW hinein.

Porsche-Finanzvorstand Holger Härter und Betriebsratschef Uwe Hück betonte vor Gericht dagegen, dass der Sportwagenbauer erst 31 Prozent der Anteile an den Wolfsburgern hält. Grundlage für eine Beherrschung sei aber das Stimmrecht, das sich über einen längeren Zeitraum erstrecken müsse. VW werde nicht von den Stuttgartern beherrscht und sei unabhängig. Die Vereinbarung sei daher nicht zu beanstanden.

Die Mitbestimmungsvereinbarung hatte das Porsche-Management mit Wendelin Wiedeking an der Spitze mit seinem Betriebsratschef und der IG Metall Stuttgart ausgehandelt. Porsche plant, bis zum Herbst die Mehrheit an Europas größtem Autokonzern zu übernehmen. In der Holding sollen das operative Geschäft des Sportwagenbauers und nach dem Ausbau der VW-Anteile auf über 50 Prozent die Tochter Volkswagen geführt werden. Für den Aufsichtsrat der Holding sind je drei Betriebsratssitze für Porsche und VW vorgesehen.

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