Ex-Personalmanager Gebauer, der die Lustreisen auf Firmenkosten organisiert hatte, sagte, er habe zu keiner Zeit den Eindruck gehabt, eine strafbare Handlung zu begehen. Er habe auf Weisung von Hartz gehandelt. Danach sollte er Volkert jeden Wunsch erfüllen, nach der Devise: "Geht es Volkert gut, geht es VW gut.“ Ausgaben etwa für private Reisen seien nicht kontrolliert worden. "Hundertprozentige Diskretion war oberstes Gebot.“ Hartz habe gesagt, es gebe bei den Ausgaben "no limit“. Gebauer sagte, er habe die Weisung des Vorstands befolgt.
Gebauer ist wegen Untreue in 40 Fällen angeklagt. Davon soll er in 19 Fällen ein Betriebsratsmitglied begünstigt haben. Der Schaden der angeklagten Fälle bei Gebauer liegt laut Staatsanwaltschaft bei rund 1,26 Millionen Euro. Gebauer wird zudem Betrug vorgeworfen, den er zusammen mit Ex-¦koda-Personalchef Helmuth Schuster begangen haben soll. Sie sollen der damaligen Lebensgefährtin Gebauers einen Job bei ¦koda verschafft haben - eine Gegenleistung aber sei nicht erfolgt.
Der Prozess gegen Volkert und Gebauer wird am 26. November fortgesetzt. Insgesamt sind neun Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil soll nach den derzeitigen Planungen am 24. Januar 2008 gefällt werden. Die VW-Affäre war im Sommer 2005 ans Licht gekommen.
Im ersten Prozess des Skandals war im Januar Hartz nach einem umstrittenen Justiz-"Deal“ zu zwei Jahren Haft auf Bewährung sowie rund 576 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der ehemalige VW-Betriebsrat Hans-Jürgen Uhl war im Juni im zweiten Prozess zu einer Geldstrafe von 39 200 Euro verurteilt worden. Er hatte gestanden, an Sexpartys auf Firmenkosten teilgenommen zu haben.
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