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21.10.2008 
Sieg vor Gericht

BT stellt Vorratsdatenspeicherung infrage

von Sandra Louven

Die Vorratsdatenspeicherung steht in ihrer jetzigen Form auf der Kippe: Grund ist eine erfolgreiche Klage des Geschäftskundenanbieters BT.

Streit um die Vorratsdatenspeicherung: Über eine Entschädigung für BT muss nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden. Foto: dpaLupe

Streit um die Vorratsdatenspeicherung: Über eine Entschädigung für BT muss nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden. Foto: dpa

DÜSSELDORF. BT hatte sich geweigert, die Sprachdaten seiner Kunden aufzubewahren, ohne dass ihm der Bund die dadurch anfallenenden Kosten ersetzt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Telekomkonzern nun Recht gegeben und per einstweiliger Anordnung die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt. Das hat das Handelsblatt von BT erfahren.

"BT begrüßt die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin außerordentlich", sagt Felix Müller, Regulierungschef von BT, dem Handelsblatt. "Das Gericht hat sehr deutlich gemacht, dass der Bund die Industrie nicht grenzenlos für hoheitliche Aufgaben im Bereich der Terrorbekämpfung in Anspruch nehmen kann, ohne gleichzeitig adäquate Entschädigungsregeln vorzusehen."

Das Vorratsdatenspeicherungsgesetz ist seit Anfang Januar in Kraft und verpflichtet die Telekomunternehmen, alle Gesprächsdaten sechs Monate lang auf Vorrat zu speichern. Zu den Daten gehört unter anderem der Standort der Kunden sowie eine eindeutige Geräteidentifikationen. Die Behörden hätten dann bei einem begründeten Verdacht für eine Straftat, die Möglichkeit, anhand dieser Daten zu ermitteln.

Über die Entschädidungsforderung von BT muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Experten gehen davon aus, dass eine Entscheidung sich noch ein bis zwei Jahre hinziehen wird. BT steht auf dem Standpunkt, dass der Bund alle anfallenden Kosten durch die Verpflichtung zur Speicherung selbst tragen muss.

Die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung gilt zunächst nur für BT. Unternehmen, die sich ebenfalls aus der Verpflichtung befreien wollen, müssen ebenfalls beim Verwaltungsgericht Berlin klagen.

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