
BerlinVor einer Anhörung im Bundestag zu dem geplanten Schutzrecht für Presseverlage haben Internetdienste heftig gegen das Vorhaben protestiert. Ein solches Leistungsschutzrecht hätte zur Folge, dass „eine riesige Anzahl von Suchergebnissen den Konsumenten nicht mehr angezeigt werden können“, erklärte der Geschäftsführer von Yahoo in Deutschland, Heiko Genzlinger, am Dienstag.
Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Internetdienste wie Suchmaschinen Inhalte von Verlagen lizenzieren müssen, wenn sie diese in ihren Suchergebnissen aufführen. Der Gesetzentwurf soll am Mittwoch im Rechtsausschuss des Bundestages besprochen werden.
Trotz aller Hiobsbotschaften aus der Medienbranche ist Deutschland immer noch ein Zeitungsland: Nach aktuellen Angaben des Bundesverbandes deutscher Zeitungsverleger (BDZV) gibt es hier 315 lokale und regionale Abonnementzeitungen, 10 überregionale Blätter sowie 8 Straßenverkaufszeitungen, vor allem die „Bild“.
Doch die meisten Blätter verlieren von Jahr zu Jahr an Auflage. Im dritten Quartal wurden pro Erscheinungstag 21,13 Millionen Tageszeitungen verkauft, wie aus einer Erhebung der IVW hervorgeht. Das sind rund 3 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Darin sind rund 0,23 Millionen E-Paper-Ausgaben enthalten. Bei den Wochenzeitungen zeichnet sich ein ähnlicher Trend ab: Die verkaufte Auflage sank um 33.000 Stück auf 1,74 Millionen Exemplare.
Die sinkende Auflage trifft die Zeitungen gleich doppelt: Zum einen sinken die Vertriebserlöse, wenn die Verlage den Verkaufspreis nicht anheben (was in den letzten Jahren aber viele getan haben). Zum anderen verdienen sie weniger mit den Anzeigen – deren Preis richtet sich nach der Reichweite. Während der Gesamtwerbemarkt 2011 wuchs, verzeichneten die Zeitungen einen Umsatzrückgang von 2,2 Prozent auf 3,77 Milliarden Euro. Immerhin steigerten sie ihre Vertriebserlöse um 1,7 Prozent auf 4,65 Milliarden Euro.
Mit Kleinanzeigen, Stellenausschreibungen und Autoanzeigen haben die Verlage jahrzehntelang gutes Geld verdient. Doch die Rubrikenmärkte sind weitgehend ins Internet abgewandert – viele der Portale gehören nicht Verlagen, sondern anderen Akteuren. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen. Im Online-Geschäft sehr aktiv ist beispielsweise der Axel-Springer-Verlag.
Die große Hoffnung auf den Verkauf digitaler Ausgaben hat sich bislang nicht erfüllt. Im dritten Quartal verkaufen die Verlage gerade mal durchschnittlich 228.000 E-Paper-Ausgaben pro Erscheinungstag, wie der BDZV berichtet – zu wenig, um den Rückgang der Printauflage aufzufangen. Die Reichweite der Web-Portale steigt zwar, doch die Werbeeinnahmen gleichen das Umsatzminus nicht aus. Viele Verlage hoffen, mit Bezahlmodellen im Netz mehr Geld zu erwirtschaften.
„Gedruckt, online und mobil erreichen die Zeitungen aktuell ein Publikum, das so groß ist wie nie zuvor“, erklärt der BDZV. Auf diese Reichweite hoffen die Verleger. Als Chancen nennt der Verband das Digitalgeschäft, aber auch neue Geschäftsfelder wie Aus- und Weiterbildung oder Veranstaltungsmanagement. Allerdings haben viele Verlage mit diversen Sparrunden das Personal stark ausgedünnt – das erschwert die Umsetzung neuer Ideen.
Yahoo befürchtet, dass ein solches Gesetz die Stellung seines Konkurrenten Google weiter stärken würde, der in Deutschland mit großem Vorsprung den Markt anführt. Kleinere Anbieter könnten sich Lizenzgebühren an Verlage nicht leisten und müssten somit deren Artikel aus ihren Suchergebnissen streichen. Sonst drohe ihnen eine „Abmahnwelle“. Presseerzeugnisse seien bereits gegen unerwünschte Vermarktung im Netz geschützt, argumentiert Genzlinger. „Es stellt sich nicht nur uns bei Yahoo die Frage, wofür das geplante neue Leistungsschutzrecht eigentlich gebraucht wird.“
Auch Google, das als Hauptadressat der geplanten Regelung gilt, kritisierte erneut das Gesetz. „Dieses Gesetz nützt niemandem und schadet allen: der Wirtschaft, den Verbrauchern und auch den Verlagen“, erklärte Ralf Bremer von Google Deutschland. Medien könnten auf technischem Wege verhindern, dass ihre Texte in den Ergebnislisten der Suchmaschine auftauchen. „Wer dem deutschen Zeitungsjournalismus wirklich helfen will, sollte gute Geschäftsmodelle entwickeln, nicht schlechte Gesetze“, erklärte Bremer.
Verleger halten dagegen, dass Suchmaschinen und Nachrichtensammlungen teilweise Überblicke oder komplett kopierte Texte anbieten. Leser würden dann nicht mehr auf die Verlagsseiten klicken. Das neue Schutzrecht schließe eine Lücke für die Verleger.
Junge Internetunternehmen befürchten durch das Gesetz einen Wettbewerbsnachteil gegenüber internationalen Konkurrenten. Das Schutzrecht bremse Innovationen, erklärte der Ende vergangenen Jahres gegründete Bundesverband Deutsche Startups.

Das Medienkartell der Verlage (4 Verlagsgruppen dominieren Deutschlands Zeitungslandschaft) kann jeden Schutz gebrauchen, den ihm unser Pfötchen-Heber-Parlament angedeihen kann. Denn:
Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten. Paul Sethe, zurückgetretener Herausgeber und Mitgründer der FAZ

Thema :wie Suchmaschinen Inhalte von Verlagen lizenzieren müssen
Wenn die Verlage es so wollen , Ok.
Aber es kann auch keine Suchmaschine gezwungen werden den Verlag ,die Autoren,deren Werke oder Vertreiber dieser Werke als Suchergebnis ohne Gebühr zu benennen.
Aus dem Auge, aus dem Sinn.
Das Lustige hier bei ist , geht so ein Verlag pleite , erfährt man es im Netz nicht einmal

Der Kritik ist ohnde umschweife zuzustimmen, ich sehe absolut nichts, was eines Schutzes bedürfte oder ordnungspoltisch und legitimer Weise Anspruch auf Schutz hätte.
Worum es hier geht ist ein Bestandsschutzgesetz, das alte Geschäftsmodelle schützen soll. Eben weil das bequeme Geschäftsmodell der Verlage von der Zeit überholt wurde und sie sich nicht rechtzeitig darauf einstellen konnten.
H.
3 Kommentare
Alle Kommentare lesen