
DüsseldorfNicht nur Großunternehmen plagen sich mit Kostensteigerungen wegen des überarbeiteten Rundfunkbeitrags für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Auch bei Kleinunternehmen regt sich Unmut. Der Grund: Das offensichtlich verwirrende Antragsformular für die Gebühr.
So haben nach Informationen von Handelsblatt Online zahlreiche Firmen in den vergangenen Wochen Rechnungen des „Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ (früher: GEZ) erhalten, in denen ihnen Gebühren für Firmenwagen berechnet werden, die eigentlich freigestellt sind.
Zum Jahreswechsel wurde die bisherige Gerätegebühr abgeschafft. Sie wurde durch eine neue Haushaltsabgabe ersetzt. Unabhängig davon, ob der Bürger die Angebote von ARD und ZDF im Fernsehen, Radio oder Internet nutzt, muss er künftig die volle Rundfunkgebühr zahlen.
Kassiert werden pro Haushalt 17,98 Euro pro Monat. Wer Unterstützung wie Arbeitslosengeld erhält, studiert oder in der Ausbildung ist, muss keine Gebühr zahlen, wenn er sich befreien lässt. Menschen mit Behinderung zahlen monatlich 5,99 Euro statt der vollen Gebühr.
„Schwarzseher“ werden es künftig schwer haben, da ihnen nicht der Besitz von Radio oder Fernseher nachgewiesen werden muss. Stattdessen wird jeder Haushalt zur Kasse gebeten. Wer nicht bezahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld rechnen.
Künftig werden die Gebühren nach einem neuen Schlüssel berechnet, der pro Betriebsstätte und der Zahl der dort beschäftigten Mitarbeiter erhoben wird. Bislang fielen Gebühren lediglich für jeden PC im Unternehmen und jedes tatsächlich vorhandene Fernsehgerät an.
Besonders betroffen sind von der Neuregelung Firmen mit vielen Filialen. Sie müssen mit deutlich höheren Zahlungen rechnen. Die Autowerkstatt-Kette ATU rechnet mit einer deutlichen Steigerung, ebenso auch Rossmann, Sixt oder die DB Netz AG.
Die Antragsformulare des Beitragsservices sind nur vermeintlich eindeutig. Denn nur wer die Details der neuen Regeln kennt, kann wissen, dass er nicht alle Firmenautos eintragen muss. Nur die „beitragspflichtigen“ müssen eingetragen werden. Das heißt: Zahl der Autos minus Zahl der Betriebsstätten.
Engelbert Kühlwetter, Geschäftsführer von Kühlwetter & Partner, ist einer von ihnen. Er war äußerst überrascht, als in der Beitragsrechnung für den Zeitraum von Januar bis Juni 2013 der volle Beitrag für jeweils einen Firmenwagen an den beiden Standorten seines Beratungsunternehmens mit acht Mitarbeitern verlangt – und eingezogen – wurde. Die neue Gebührenordnung sieht jedoch vor, dass für Kleinfirmen pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ein Fahrzeug freigestellt wird – unabhängig davon, wo es zugelassen ist.
Auf der Rechnung werden knapp 72 Euro für das halbe Jahr für zwei Autos in Rechnung gestellt (s. Ausschnitt). Kühlwetters Anrufe, E-Mails und Briefe wurden seitdem von der Einzugsbehörde nicht beantwortet.

Der Beitragsservice weiß von einer Reihe ähnlicher Fälle und führt die Beschwerden von Firmeninhabern über vermeintlich falsche Rechnungen auf Fehler bei der Anmeldung zurück.
Das Formular verlangt tatsächlich nur „Angaben zu beitragspflichtigen Kraftfahrzeugen“. Es darf also kein Fahrzeug eingetragen werden, wenn die Zahl der Autos die Zahl der Betriebsstätten nicht überschreitet. Wer zwei Autos und eine Betriebsstätte hat, muss also eine „1“ eintragen. Dass das niemand versteht - beim "Beitragsservice" herrscht dazu Ratlosigkeit..
Die Freistellung eines Firmenfahrzeugs ist in den Rechnungen ebenfalls nicht vermerkt. Wer also nicht genau hinschaut, zahlt dann möglicherweise mehr als er normalerweise müsste. Zur Korrektur genügt laut Beitragsservice ein formloser Brief. Die Angaben können bis Ende 2014 rückwirkend korrigiert werden.
Kühlwetter ist sich sicher: „Viele werden aus bekannter Gewohnheit die Gebühr, die wie bisher vom ersten Fahrzeug an berechnet wurde, zahlen.“
Super RTL - 2,2 Prozent Marktanteil (Stand: 2011)
Quelle: AGF/GfK Fernsehforschung
RTL II - 3,6 Prozent Marktanteil
Kabel Eins - 4 Prozent Marktanteil
Vox - 5,6 Prozent Marktanteil
ProSieben - 6,2 Prozent Marktanteil
Sat. 1 - 10,1 Prozent Marktanteil
ZDF - 12,1 Prozent Marktanteil
ARD - 12,4 Prozent Marktanteil
Dritte Programme - 12,5 Prozent Marktanteil
RTL - 14,1 Prozent Marktanteil

Ich bin gleichmaßen von der ennormen Geldverschwendung empört. Die Gehälter von Klaus Kleber (600.000 €) und einer Monika Lierhaus mit über 400.000 € sind weit weg von der Realität. Wie war das doch gleich mit den Bezügen einer Bundeskanzlerin???? Frau Merkel leistet wesentlich mehr für das Land als die Beiden zusammen. Und ein Arbeitnehmer muss schon eine Menge leisten damit er ungefähr 50.000 Brutto im Jahr bekommt. Danke Deutschland für diese Fairness. Die Haushaltsumlage wird es schon richten.......

Wer GEZ Lastschrift einräumt dem ist einfach nicht zu helfen.
Es gilt grundsätzlich: "Zahlen nur unter Vorbehalt" mit Verweis auf die verfassungsrechtlichen Beschwerden.
Die Öffentlich-"Rechtlichen" haben doch schon jetzt Probleme das ganze Geld noch zum Fenster rauszuwerfen. Wer im Bekanntenkreis Leute hat die auch nur in der Nähe der dritten Programme arbeiten weiß wovon ich rede.
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