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17.12.2007 
Siebenstellige Nachzahlung

Christiansens Firma TV21 unterliegt Ex-Mann

Die Produktionsfirma TV21 von Sabine Christiansen muss siebenstellige Honorare plus Zinsen an das Unternehmen ihres früheren Ehemanns Theo Baltz nachzahlen. Die Kammer für Handelsachen des Landgerichts Berlin-Mitte gab der Klage der Baltz-Firma MedienKontor statt. Eine Gegenklage der Talklady wies das Gericht hingegen zurück.

Moderatorin Sabine Christiansen: Ihre Produktionsfirma unterlag vor Gericht. Foto: ArchivLupe

Moderatorin Sabine Christiansen: Ihre Produktionsfirma unterlag vor Gericht. Foto: Archiv

HB BERLIN. Christiansens TV21 muss rund 1,1 Millionen Euro Honorare plus Zinsen an das Unternehmen ihres früheren Ehemanns Theo Baltz zahlen. Hintergrund des Rechtsstreits sind umstrittene Leistungen für die Produktion der ARD Talk-Show „Sabine Christiansen“. Die Gegenklage von Christianses Firma auf Zahlung von 700 000 Euro für nicht erbrachte Leistungen wies das Landgericht mit seinem Urteil zugleich ab. Berufung beim Berliner Kammergericht ist innerhalb eines Monats möglich.

Christiansens Unternehmen hatte bemängelt, Medienkontor hätte Leistungen nicht erbracht. Aus diesem Grund hatte die Firma einen Teil der Honorare für die Jahre 2003 bis zum Ende der Talkshow im Juni diesen Jahres nicht gezahlt. Bestimmte Leistungen wurden tatsächlich nicht erbracht, hieß es im Urteil. Das Gericht ging aber von einem Pauschalvertrag aus, bei dem die weggefallenen Leistungen im Verhältnis zum Gesamtvolumen nicht derart ins Gewicht fallen, dass Kürzungen berechtigt seien. Das Preis-Leistungs-Verhältnis sei nicht gestört, sagte der Richter.

Für jede der jährlich 45 Sendungen war ein Festpreis vereinbart worden. Die Rechtsvertreter von Christiansen hatten argumentiert, dass es sich nicht um pauschale Verträge gehandelt hatte. Das Landgericht orientierte sich mit seiner Entscheidung am Baurecht. Verträge wie im vorliegenden Fall sind selten, befand das Gericht und ist selbst gespannt, wie die nächste Instanz entscheidet. Zum Urteil war von den Prozessparteien niemand erschienen.

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