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Deutsche Telekom: Da werden Sie längst nicht immer geholfen

Im Kostenstreit über ihre Telefonauskunft scheitert die Telekom immer wieder vor Gericht. Interne Unterlagen zeigen, dass das Unternehmen Wettbewerbern zu viel Geld abnahm. Nun drohen 900 Millionen Euro Schadenersatz.

"Da werden Sie geholfen" - Verona Pooth beim Dreh ihrer Telegate-Werbung 2005 Quelle: dpa
"Da werden Sie geholfen" - Verona Pooth beim Dreh ihrer Telegate-Werbung 2005 Quelle: dpa

DüsseldorfEs ist ein trauriges Schauspiel, das die Deutsche Telekom in diesem Jahr in deutschen Gerichtssälen darbietet. Ein Streit um eine vermeintliche Marginalie im Riesenkonzern, die Kosten für die Telefonauskunft, ist zu einer fürchterlichen Blamage geworden. Ein Richter nach dem anderen erklärt der Telekom, sie könne diese Prozesse nur gewinnen, wenn sie Transparenz übe. Sie müsse erklären, wie sich die Kosten für die Telefonauskunft zusammensetzten, die sie ihren Wettbewerbern in Rechnung stelle.

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Doch die Telekom bleibt stur – und sie verliert. 22-mal kamen im Jahr 2011 Verfahren zur Entscheidung, 22-mal unterlag die Telekom. Mehr als 100 Millionen Euro, so zeigen Unterlagen, die dem Handelsblatt vorliegen, haben die Prozesse den Konzern gekostet. Doch es geht um viel mehr.

Im Zuge der Liberalisierung des Telefonmarkts wurden 1997 auch die Telefonauskunftsdienste für den Wettbewerb geöffnet. Die Telekom wurde von der Politik angewiesen, eine vollständige Datei über die Rufnummern aller Kunden zu führen. Diese Datei musste sie Unternehmen, die neu auf den Markt für Telefonauskünfte drängten, für eine bestimmte Gebühr überlassen. Kaum war der Markt geöffnet, gab es Streit.

Einer der ersten Wettbewerber der Deutschen Telekom war das Münchener Unternehmen Telegate. Ihm berechnete die Telekom 1998 einen Preis von rund 170 Millionen Mark. Telegate-Gründer Peter Wünsch fand dies absurd – er selbst hatte die Software für die Telefonauskunft entwickelt und für 5,1 Millionen Mark an die Telekom verkauft. Warum sollte er jetzt fast das Zwanzigfache für ihre Benutzung ausgeben? Wünsch wandte sich an die Aufsichtsbehörden.

Im November 1998 befand das Bundeskartellamt: „Die von der Deutschen Telekom verlangten Entgelte orientieren sich nicht an den Kosten der effizienten Bereitstellung und übersteigen darüber hinaus sogar die Kosten, welche die Deutsche Telekom selbst vorgelegt hat. Die verlangten Entgelte führen damit zu einer Ausbeutung und erheblichen Behinderung der Wettbewerber.“

Das Bundeskartellamt schrieb der Deutschen Telekom deshalb vor, für die Kosten der Telefonauskunft nicht mehr als 170 Millionen Mark zu veranschlagen – und zwar für sich selbst und alle anderen Wettbewerber zusammen. Doch der Streit war damit nicht vorbei.

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