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17.09.2007 
Wettbewerbs-Rechtsstreit

EU-Richter weisen Microsoft-Klage zurück

Schwere Niederlage für Microsoft: Das Europäische Gericht hat in erster Instanz am Montag eine Geldstrafe über fast eine halbe Milliarde Euro gegen den US-Konzern bestätigt. Dem Software-Giganten aus Redmond bleibt damit nur noch eine Möglichkeit, das Ruder herumzureißen.

Microsoft-Chef Steve Ballmer. Foto: apLupe

Microsoft-Chef Steve Ballmer. Foto: ap

huh/HB BRÜSSEL/LUXEMBURG. Eine schwere Niederlage für Microsoft und ein Riesenerfolg für die EU-Kommission: Das Europäische Gericht hat in erster Instanz das Vorgehen der Brüsseler Wettbewerbshüter gegen den US-Konzern am Montag auf ganzer Linie bestätigt. Sowohl die vor drei Jahren verhängte Geldstrafe über 497 Millionen Euro als auch die damit verbundenen Auflagen seien gerechtfertigt, urteilten die Richter in Luxemburg. Microsoft kann gegen die Entscheidung allerdings Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

Noch habe der Konzern über das weitere Vorgehen nicht entschieden, erklärte Microsoft-Anwalt Brad Smith am Montag in Luxemburg. Man werde das Urteil zunächst genau prüfen.

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso begrüßte die Gerichtsentscheidung. „Das Urteil bestätigt die Objektivität und Glaubwürdigkeit der Wettbewerbspolitik der Kommission“, erklärte Barroso in einer in Brüssel veröffentlichten Pressemitteilung. „Diese Politik schützt die Interessen der europäischen Verbraucher und gewährleistet einen fairen Wettbewerb.“

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Das Gericht hat eine wegweisende Entscheidung der Kommission bestätigt, die dazu dient, den Verbrauchern auf dem Software-Markt eine größere Auswahl zu verschaffen.“

In seinem Urteil folgt das Europäische Gericht in erster Instanz der Argumentation der Brüsseler Wettbewerbshüter, dass Microsoft seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe. Neben der Rekordstrafe gegen den US-Konzern bestätigte die Große Kammer unter Gerichtspräsident Bo Vesterdorf auch die von der EU-Kommission verhängten wettbewerbsrechtlichen Auflagen.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Microsoft konnte sich nur in einem Punkt durchsetzen

Die Kommission hatte Microsoft im Jahr 2004 verpflichtet, seinen Konkurrenten technische Informationen über sein Betriebssystem Windows zur Verfügung zu stellen. Dadurch sollte den Wettbewerbern ermöglicht werden, ihre Software-Produkte mit der auf über 90 Prozent aller PCs weltweit installierten Windows-Plattform kompatibel zu machen. Das Gericht erklärte, ohne die Bereitstellung solcher Interoperabilitäts-Informationen bestehe die Gefahr, „dass die Konkurrenten nach und nach vom Markt verschwinden“.

Die Luxemburger Richter erklärten auch eine zweite Auflage für gerechtfertigt, nach der Microsoft Computer-Herstellern die Möglichkeit geben muss, das Betriebssystem Windows ohne die Musik- und Video-Abspielsoftware Media Player zu erwerben. Die Verknüpfung des Media Player mit Windows verschaffe Microsoft „einen unschätzbaren Vorteil beim Vertrieb seines Produkts“, erklärte das Gericht. Deswegen sei die Forderung der Kommission, Microsoft müsse neben dem Paket auch eine Windows-Version ohne den Media Player anbieten, rechtmäßig.

Microsoft konnte sich in dem Rechtsstreit nur in einem einzigen Punkt durchsetzen: Die EU-Richter befanden die Entscheidung der Kommission für nichtig, für die Überwachung der wettbewerbsrechtlichen Auflagen einen unabhängigen Beauftragten zu berufen, den Microsoft bezahlen sollte. Hierfür gebe es keine Rechtsgrundlage, erklärte das EU-Gericht.


PDF-Datei  Pressemitteilung des EU-Gerichts erster Instanz zum Urteil (englisch)

»  Das Urteil des EU-Gerichts erster Instanz im Wortlaut (englisch)


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