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16.03.2007 
Terminierungsentgelte

Gericht fällt Regulierer in den Rücken

Die deutschen Mobilfunknetzbetreiber haben vor Gericht einen Etappensieg im Kampf gegen eine Senkung der so genannten Terminierungsentgelte errungen. Für die Anbieter stellen diese Gebühren einen Gutteil ihrer Einnahmen dar. Allerdings können die Betreiber von ihrem juristischen Erfolg zunächst nicht finanziell profitieren.

Handy-Nutzerin. Foto: dpaLupe

Handy-Nutzerin. Foto: dpa

HB BONN. Das Urteil fällte das Verwaltungsgericht Köln, das nur die erste Instanz in dem Streit ist. Die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde kündigte umgehend an, beim Bundesverwaltungsgericht Revision einzulegen. Zudem habe es sich nicht um eine Eilentscheidung gehandelt, sondern um ein Urteil im Hauptsacheverfahren. Nur per Eilentscheidung hätte die Anordnung zur Senkung der Gebühren für die Weiterleitung von Gesprächen aus anderen Netzen vorläufig außer Kraft gesetzt werden können. Das Verwaltungsgericht habe einer Klage von T-Mobile, Vodafone, O2 und E-Plus stattgegeben.

Ein Sprecher des Gerichts erklärte, die Kammer habe nach zwei mündlichen Verhandlungen ihre Entscheidung zwar noch nicht schriftlich zugestellt, das Ergebnis den Beteiligten aber bereits auf Anfrage mitgeteilt. Demnach halte die Kammer bei den Terminierungsentgelten eine nachträgliche Missbrauchsaufsicht für ausreichend.

„Die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln überraschen uns“, sagte Behördenpräsident Matthias Kurth. Bei der Entscheidung, die so genannten Terminierungsentgelte gemäß der tatsächlichen Kosten für das Betreiben eines Netzes vorab zu genehmigen, habe sich die Behörde strikt an das Telekommunikationsgesetz gehalten und sei den Forderungen der Europäischen Kommission nach einer effektiven Preiskontrolle gefolgt.

Die Bundesnetzagentur hatte im November erstmals in den Mobilfunkmarkt eingegriffen, nachdem eine freiwillige Einigung in der Branche gescheitert war. Die Behörde verordnete eine Gebührensenkung um 20 Prozent. E-Plus hatte eine weitere Spreizung der Gebühren gefordert, um Kostennachteile gegenüber den großen Anbietern auszugleichen.

Terminierungsentgelte machen einen wesentlichen Teil der Preise für Gespräche vom Festnetz zum Handy oder vom Handy in ein fremdes Handynetz aus und stellen gleichzeitig für die Mobilfunkgesellschaften einen wesentlichen Teil ihrer Einnahmen dar. Um einer Regulierung zuvor zu kommen, hatten sie die Preise bereits in zwei Schritten gesenkt. Die neuen Gebühren gelten bis zum 30. November dieses Jahres. T-Mobile und Vodafone dürfen demnach 8,78 Cent die Minute verlangen, E-Plus und O2 9,94 Cent.

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