Die Deutsche Telekom hat nach einer ersten Einschätzung des Frankfurter Landgerichts bei der Bewertung ihres milliardenschweren Immobilienvermögens im Jahr 1995 bei der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft gravierende Fehler gemacht. Ob die Telekom deshalb mehreren tausend Kleinaktionären Schadenersatz für erlittene Kursverluste zu zahlen hat, wird das Gericht aber frühestens im Juni kommenden Jahres entscheiden.
HB FRANKFURT. Das Frankfurter Landgericht muss seit Dienstag klären, ob rund 17 000 Telekom-Kleinaktionären Schadenersatz von insgesamt rund 100 Mill. zusteht. Die Telekom hat aus Sicht der Kläger wichtige Angaben zu ihrem Vermögen und ihrer Unternehmensführung in den Prospekten für die Börsengänge der Jahre 1999 und 2000 nicht gemacht. Allein im Jahr 2000 waren rund 200 Mill. Telekom-Aktien aus Staatsbesitz für 63,50 € an die Börse gekommen und haben seitdem massiv an Wert verloren. Neben der Telekom werden auch der Bund und die Bankengruppe KfW als Großaktionäre der Telekom sowie die bei den Aktienplatzierungen federführende Deutsche Bank von Aktionären beklagt.
Der Vorsitzende Richter der zuständigen Gerichtskammer, Meinrad Wösthoff, ließ bereits am ersten Prozesstag erkennen, dass er die Bewertungsmethode der Telekom bei der Bilanzierung ihrer mehrere zehntausend Grundstücke und Gebäude umfassenden Immobilienbesitzes im Jahr 1995 für unrechtmäßig hält. „Ich habe große Schwierigkeiten mit dem Clusterverfahren“, erklärte er. Die Telekom hatte bei Gründung als Aktiengesellschaft den Wert ihrer Immobilien nicht wie vom Gesetz geboten einzeln ermittelt, sondern hatte gleichartige Grundstücke und Gebäude zu Gruppen (so genannten Clustern) zusammengefasst und die Vermögenswerte in Summe ermittelt. Richter Wösthoff ergänzte, er sehe auch keine Ermächtigung, dass die Telekom von der vorgeschriebenen Einzelbewertung hätte abweichen dürfen.
Die Rechtsanwälte der Kläger stuften die Aussagen des Gerichts als Zwischenerfolg ein. „Die Telekom hat wichtige Angaben in den Börsenprospekten nicht gemacht und damit schuldhaft gehandelt“, sagten mehrere Anwälte. Aus Sicht des Gerichts ist dieser Beweis jedoch noch nicht erbracht. Es müsse noch geklärt werden, ob die voraussichtlich unerlaubte Bewertungsmethode zu falschen Ergebnissen bei der Bilanzierung und damit zu falschen Angaben in den Börsenprospekten geführt habe, sagte Richter Wösthoff. Diesen Beweis müssten die klagenden Aktionäre erbringen. Die Kosten für ein derartiges Gutachten könnte sich nach Ansicht von Rechtsexperten auf bis zu 20 Mill. € belaufen, die nach Ansicht des Gerichts von den Klägern gezahlt werden müssten.
Lesen Sie weiter auf Seite 2: Aus "Praktikabilitätsgründen" erster im Januar neuer Gerichtstermin
Entgegen den Hoffnungen einiger Klägeranwälte wollte das Gericht am ersten Prozesstag noch keine Entscheidung in dem Verfahren treffen. Der erste Prozesstag reiche nicht aus, um die zehn als Musterklagen ausgewählten Fälle zu entscheiden, sagte der Richter. Insgesamt reichten die Telekom-Aktionäre als Einzelpersonen oder Klagegemeinschaften 2200 Klageschriften ein, die nach einer Entscheidung in dem nun gestarteten Pilotverfahren abgearbeitet werden sollen.
Als nächsten Verhandlungstermin wurde der 21. Juni 2005 angesetzt. Einen früheren Verhandlungstermin hält das Gericht aus „Praktikabilitätsgründen“ nicht für möglich, da unter anderem noch Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Bonn ausgewertet müssten. Auch führten die Anwälte der beklagten Telekom und der rund 17 000 klagenden Kleinaktionäre noch Schriftwechsel. Möglicherweise ergäben sich zudem durch eine geplante Gesetzesänderung noch Erleichterungen bei der Führung des in der deutschen Rechtsgeschichte wegen der Klägerzahl bisher einmaligen Prozesses, erläuterte der Gerichtsvorsitzende. Die Anwälte der Kläger kritisierten den Zeitplan des Gerichts. Rechtsanwalt Ralf Plück sagte, das Gericht wolle das Verfahren „auf die lange Bank schieben“. Für die Kleinaktionäre sei ein schnellerer Verhandlungsablauf wichtig, da sie zum Teil bereits vor über drei Jahren ihre Klagen eingereicht hätten.
Die Telekom geht in dem gegen sie laufenden Zivilprozess davon aus, dass sich am Ende alle Anschuldigungen als haltlos erweisen werden. Ihr Prozessbevollmächtigter Bernd-Wilhelm Schmitz sagte nach dem Ende des ersten Verhandlungstages am Dienstag vor Journalisten im Landgericht Frankfurt, er sei fest davon überzeugt, dass sich im weiteren Verlauf des Verfahrens die Haltlosigkeit sämtlicher Vorwürfe bestätigen werde. Die ersten Erklärungen des Richters zu einer ganzen Reihe von Punkten deuteten bereits in diese Richtung. Dies gelte auch für die Frage der Bewertung des Immobilienvermögens der Telekom, fügte er hinzu.

