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23.11.2004 
Tausende Kleinanleger fordern Schadenersatz

Gericht: Telekom hat Fehler gemacht

Die Deutsche Telekom hat nach einer ersten Einschätzung des Frankfurter Landgerichts bei der Bewertung ihres milliardenschweren Immobilienvermögens im Jahr 1995 bei der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft gravierende Fehler gemacht. Ob die Telekom deshalb mehreren tausend Kleinaktionären Schadenersatz für erlittene Kursverluste zu zahlen hat, wird das Gericht aber frühestens im Juni kommenden Jahres entscheiden.

Vorsitzender Richter Meinrad Wösthoff. Foto: dpaLupe

Vorsitzender Richter Meinrad Wösthoff. Foto: dpa

HB FRANKFURT. Das Frankfurter Landgericht muss seit Dienstag klären, ob rund 17 000 Telekom-Kleinaktionären Schadenersatz von insgesamt rund 100 Mill. zusteht. Die Telekom hat aus Sicht der Kläger wichtige Angaben zu ihrem Vermögen und ihrer Unternehmensführung in den Prospekten für die Börsengänge der Jahre 1999 und 2000 nicht gemacht. Allein im Jahr 2000 waren rund 200 Mill. Telekom-Aktien aus Staatsbesitz für 63,50 € an die Börse gekommen und haben seitdem massiv an Wert verloren. Neben der Telekom werden auch der Bund und die Bankengruppe KfW als Großaktionäre der Telekom sowie die bei den Aktienplatzierungen federführende Deutsche Bank von Aktionären beklagt.

Der Vorsitzende Richter der zuständigen Gerichtskammer, Meinrad Wösthoff, ließ bereits am ersten Prozesstag erkennen, dass er die Bewertungsmethode der Telekom bei der Bilanzierung ihrer mehrere zehntausend Grundstücke und Gebäude umfassenden Immobilienbesitzes im Jahr 1995 für unrechtmäßig hält. „Ich habe große Schwierigkeiten mit dem Clusterverfahren“, erklärte er. Die Telekom hatte bei Gründung als Aktiengesellschaft den Wert ihrer Immobilien nicht wie vom Gesetz geboten einzeln ermittelt, sondern hatte gleichartige Grundstücke und Gebäude zu Gruppen (so genannten Clustern) zusammengefasst und die Vermögenswerte in Summe ermittelt. Richter Wösthoff ergänzte, er sehe auch keine Ermächtigung, dass die Telekom von der vorgeschriebenen Einzelbewertung hätte abweichen dürfen.

Die Rechtsanwälte der Kläger stuften die Aussagen des Gerichts als Zwischenerfolg ein. „Die Telekom hat wichtige Angaben in den Börsenprospekten nicht gemacht und damit schuldhaft gehandelt“, sagten mehrere Anwälte. Aus Sicht des Gerichts ist dieser Beweis jedoch noch nicht erbracht. Es müsse noch geklärt werden, ob die voraussichtlich unerlaubte Bewertungsmethode zu falschen Ergebnissen bei der Bilanzierung und damit zu falschen Angaben in den Börsenprospekten geführt habe, sagte Richter Wösthoff. Diesen Beweis müssten die klagenden Aktionäre erbringen. Die Kosten für ein derartiges Gutachten könnte sich nach Ansicht von Rechtsexperten auf bis zu 20 Mill. € belaufen, die nach Ansicht des Gerichts von den Klägern gezahlt werden müssten.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Aus "Praktikabilitätsgründen" erster im Januar neuer Gerichtstermin

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