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Gerichtsurteil: Apple gewinnt Patentstreit gegen Samsung

Apple hat gegen Samsung in Düsseldorf Recht bekommen. Dabei beruft sich das Gericht allerdings auf das strittige Apple-Geschmacksmuster, sondern deutsches Wettbewerbsrecht. Auch aus Brüssel droht Samsung Ungemach.

DüsseldorfDas Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem südkoreanischen Technologie-Riesen Samsung den Vertrieb von zwei Tablet-PCs in Deutschland verboten. Damit konnte sich der Konkurrent
Apple durchsetzen. Der Vertrieb der beiden Modelle Galaxy Tab 10.1 sowie des Galaxy Tab 8.9 sei in Deutschland unzulässig, sagte der Vorsitzende des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts, Wilhelm Berneke, am Dienstag in Düsseldorf.

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Samsung zeigt sich von dem Urteil enttäuscht: „Es sollte aber zur Kenntnis genommen werden, dass das Urteil wenig faktisch Relevanz hat, weil es sich nicht auf das neue Galaxy Tab 10.1N bezieht“, hieß es von Samsung.

Ein Samsung Tablet-PC "Galaxy Tab 10.1" (links) und das iPad. Quelle: dapd
Ein Samsung Tablet-PC "Galaxy Tab 10.1" (links) und das iPad. Quelle: dapd

Bei dem Urteil in Düsseldorf verwies das Gericht aber nicht auf den Streit um das Geschmacksmuster, sondern auf deutsches Wettbewerbsrecht. Nach Auffassung des Gerichts sind die Samsunggeräte als „Ausbeutung des Rufs des Originals anzusehen“. Die Ähnlichkeit beider Geräte stelle eine Ausnutzung der Wertschätzung und des Rufs des iPads als Marktführer dar, begründete das Gericht. Der Flachcomputer 10.1 verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, weil das Samsung-Modell den Apple-iPad in „unlauterer Weise“ nachahme. Das aktuelle Samsung-Modell ist von dem Urteil nicht betroffen. Das Urteil gilt nach Auffassung des Gerichts aber nicht für ganz Europa.

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Hingegen habe Samsung nicht das von Apple eingetragene Geschmacksmuster verletzt. Der Schutzbereich des Apple-Geschmacksmusters sei eingeschränkt. So weise eine ältere US-Patentanmeldung, das sogenannte „Ozolins-Design“, das von einem anderen Unternehmen für einen Flachbildschirm beantragt worden sei, bereits einen rahmenlosen Flachbildschirm auf. Im Übrigen unterscheide sich das „Galaxy Tab 10.1“ ausreichend deutlich von dem von Apple angemeldeten Geschmacksmuster. So bestehe das angemeldete Geschmacksmuster ästhetisch wahrnehmbar aus zwei Bauteilen, einer Schale und einer sie abdeckenden Frontseite. Das „Galaxy Tab 10.1“ sei hingegen dreiteilig aufgebaut, es bestehe aus einer Vorderseite, einer Rückseite und aus einem verklammernden Rahmen.

Das Landgericht Düsseldorf hatte der deutschen Samsung-Tochter Samsung Electronics GmbH in erster Instanz untersagt, den „Samsung Galaxy Tab 10.1“ in den Ländern der Europäischen Union zu verkaufen. Der koreanische Mutterkonzern selbst darf das Gerät nach einem Urteil aus dem September 2011 in Deutschland nicht an die Kunden verkaufen. Das Gericht hatte in dem Gerät nur eine Kopie des Apple-Modells gesehen: Es gebe einen „übereinstimmenden Gesamteindruck mit dem Geschmacksmuster des iPad“.

Das Prinzip Apple

  • Alles aus einer Hand

    Konsistenz ist Teil der Designphilosophie von Apple. Dazu gehört ein möglichst einheitliches Nutzererlebenis. Apple bietet dazu vom Smartphone bis zum ausgewachsenen Profi-PC alle Gerätklassen an. Auf den kleinen Geräten iPhone und iPad läuft dabei das mobile Betriebssystem iOS, auf den Laptops und Desktop-Rechnern Mac OS X. Die Programme sind untereinander nicht kompatibel, allerdings bietet Apple viele eigene Applikationen für beide Plattformen an, etwa die Office-Suite iWork. Über die App Stores verkauft Apple außerdem noch Software für beide Plattformen online – bei iPhone und iPad sogar der einzig legale Weg, Software zu installieren.

  • Apples Gefängnis und Ausbruch-Tools

    Apples Stärke ist zugleich auch der größte Kritikpunkt: Weil alles aus einer Hand kommt, behält Apple die volle Kontrolle. Im App Store schöpft Apple satte 30 Prozent der Umsätze ab, sowohl von gekauften Apps als auch von Käufen, die innerhalb von Apps getätigt werden. Immer wieder kommt der Konzern in die Schlagzeilen, weil Apps aus teilweise wenig nachvollziehbaren Gründen aus dem Store entfernt werden. So gelten dank Apple beispielsweise weltweit amerikanische Moralvorstellungen: Medien müssen nackte Haut zensieren. Ein Weg aus dem Apple-Gefängnis ist entweder ein sogenannter Jailbreak. Dabei führen iPhone- und iPad-Anwender ein Programm aus, das Sicherheitslücken in den Geräten nutzt, um das Gerät aus der Apple-Kontrolle zu befreien. Nach einem Jailbreak können alle Programme wie auf einem PC oder Mac installiert werden. Eine andere Alternative sind Programme, die im Browser laufen – auf das Internet haben auch iPhones und iPads freien Zugriff.

  • Mobile Geräte im Fokus

    Apple betont regelmäßig, in erster Linie ein Hersteller mobiler Geräte zu sein. Erstens machen iPhone und iPad längst den Löwenanteil der Apple-Umsätze aus, zweitens sind auch die meisten verkauften Macs inzwischen Laptops. Das zeigte sich auch beim jüngsten Update des Mac-Betriebssystems Mac OS X. Die aktuelle Version Lion betont die Gestensteuerung, die vor allem bei Trackpads sinnvoll ist, die in Laptops verbaut werden.

  • iCloud löst iTunes als Zentrale ab

    Zentrale Schnittstelle zwischen allen Apple-Geräten war bisher das Programm iTunes, über das die Geräte als „Hub“ auf Mac oder PC synchronisiert werden. Allerdings zeichnet sich mit der Einführung der iCloud eine Ablösung von iTunes als zentrales Hub ab – die Daten wandern nun in die "Wolke", also das Internet. Mit der iCloud soll das Internet zur zentralen gemeinsamen Schnittstelle aller Apple-Geräte werden. Dokumente werden im Netz gespeichert und können über sämtliche Plattformen synchron gehalten werden. iPad und iPhone sollen auch ohne Mac oder PC verwendbar sein.

  • „Es funktioniert einfach“

    Apple war eine der ersten IT-Firmen, die Interessen und Wünsche des normalen Nutzers in den Mittelpunkt rückten. Nicht der Mensch soll sich der Bedienung des Computers anpassen, sondern der Computer dem Menschen – so zumindest die Idee. Entsprechend profitiert der Konzern auch vom Trend der „Consumerization“ der IT. Damit wird der derzeitige Trend beschrieben, dass Konsumenten-Produkte wie iPhone und iPad zunehmend auch die Unternehmen erobern, weil Menschen einfache und intuitive Bedienungen auch im Geschäftsleben schätzen. Kritiker meinen andererseits, dass Apple im Bemühen um eine möglichst intuitive Bedienung den Nutzern bei vielen Fragen zu wenig Freiheit lässt.

Der Streit der beiden Konzerne um den milliardenschweren Tablet-PC-Markt ist aber längst in eine neue Runde gegangen - und das auch in Deutschland: Apple geht vor dem Landgericht Düsseldorf nun auch gegen das neue Samsung-Modell, das Galaxy 10.1 N, vor. Anders als beim Vorgänger ließ das Landgericht in einer Anhörung kurz vor Weihnachten aber nicht die Tendenz erkennen, wie von Apple gefordert auch den Vertrieb des neuen Konkurrenzmodells zu untersagen.

Samsung habe sich mit seinem neuen Modell so weit vom geschützten „Geschmacksmuster“ des iPad entfernt, dass das Gerät nach erster Einschätzung nicht mehr unter dessen Schutzrecht falle, hatte Richterin Johanna Brückner-Hofmann gesagt.

  • 31.01.2012, 11:09 UhrAnonymer Benutzer: Aeppler

    "Ausbeutung des Rufs des Originals" - das ich nicht lache. Legt man die Maßstäbe der Richter zugrunde, würden wir nach wie vor mit Fords Thin Lizzy herumfahren, weil jeder andere Autohersteller den "Ruf des Originals" ausbeutet. (Geistiger)Eigentum- und Wettbewerbsschutz in allen Ehren, aber echter Wettbewerb sieht anders aus. Besonders lächerlicher ist aber das Verhalten Apples, die anstatt die Kunden mittels Qualität und Vorzüge ihrer Produkte überzeugen, sich lieber mit juristischen Taschenspielertricks die Konkurenz vom Leib halten. Das hat Microsoft früher genauso gemacht. Herzlichen Glückwunsch Apple, ihr seid das neue Microsoft!

  • 31.01.2012, 11:04 UhrAnonymer Benutzer: Tricon

    Unglaubliche Dummheit der Chinaphone und Chinapad User. Nein, es sind keine Kopien vom Iphone und Ipad gemeint.
    Dieses Unternehmen brütstet sich mit Milliardengewinnen auf Kosten von Billiglöhnern und Handicapusern.
    Dieses Gerichtsurteil ist ein weiteres Armutszeugniss unserer deutschen Gerichte.
    Triton Chipsatz (90er) läßt grüßen...

  • 31.01.2012, 10:07 UhrAnonymer Benutzer: Paule

    Die ganze Sache ist einfach nur lächerlich von Apple... Wenn man schon GEFÄLSCHTE Beweise (da wurde das Galaxy Tab (Format 16:10) mit Photoshop auf iPad-Format (4:3) "angepasst") einbringen muss UND darf - eine Schande für die Gerichtsbarkeit - genauso wie dieses Urteil.

    Geschmacksmuster? Das ich nicht lache. Das "Patent" besteht aus 3 oder 4 Sätzen, sagt nichts über Funktionsweise oder ähnliches aus...

    Schämt euch, Apple! So, wie ihr vorgeht, wird man im Allgemeinen "der Böse" in einem Streit. Mit eurem Vorgehen habt ihr viele, viele Sympathien eingebüßt.

    Was bin ich froh, kein Apple-Fanboy zu sein.

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