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Gerichtsurteil: Springer darf jetzt doch Fernsehen machen

Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht für Springer. Der Medienkonzern darf doch wieder vom Einstieg ins TV-Geschäft träumen. Die Übernahme privater Fernsehsender durch Springer muss neu geprüft werden.

Das Verlagsgebäude von Axel Springer. Quelle: ap
Das Verlagsgebäude von Axel Springer. Quelle: ap

HB FRANKFURT. Der Berliner Axel-Springer-Verlag muss seine Pläne für den Einstieg ins TV-Geschäft doch noch nicht vollständig begraben. Nach einer Serie von juristischen Niederlagen konnte Springer am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den ersten Erfolg seit Jahren für sich verbuchen.

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Die Richter urteilten, dass „die medienrechtliche Unbedenklichkeit einer Übernahme von privaten Fernsehsendern durch Axel Springer neu geprüft werden“ müsse. Der „Bild“-Verlag brauche in dieser Sache Klarheit, um künftig bei Verkaufsverhandlungen von der anderen Seite überhaupt ernst genommen zu werden. Der Fall wurde an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen, der nun die eigentliche Entscheidung treffen soll.

Bei den Anlegern sorgte das Urteil für Kauflaune. Die im MDax gelisteten Springer-Titel stiegen gut vier Prozent auf 112 Euro.

Hintergrund ist die vor vier Jahren gescheiterte Übernahme von ProSiebenSat.1. Das Platzen des von langer Hand eingefädelten Kaufs war einer der größten Rückschläge für Springer-Chef Mathias Döpfner. Er war sich mit dem damaligen Besitzer, dem US-Investor Haim Saban, im Sommer 2005 schon handelseinig und wollte 2,5 Milliarden Euro zahlen.

Doch die Wettbewerbsbehörden machten ihm 2006 in letzter Minute einen Strich durch die Rechung. Die Medienkommission KEK und das Bundeskartellamt untersagten den Deal, da ihrer Meinung nach die beiden Firmen zusammen auf dem deutschen Medienmarkt zu mächtig geworden wären. Im Juni wurde diese Sicht noch vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Springer wollte mit dem Gang durch die juristischen Instanzen in erster Linie die grundsätzlichen Möglichkeiten für größere Übernahmen im TV-Bereich in Deutschland klären lassen. „Mit großem Interesse erwarten wir jetzt die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der Sache“, sagte ein Konzernsprecher.

Die Mittel für eine Einkaufstour hat Springer. Dank des Werbeaufschwungs und der gut laufenden Online-Ableger dürfte der Verlag dieses Jahr sogar ein Rekordergebnis einfahren.

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