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17.09.2007 
Urteil im Streit zwischen Microsoft und EU erwartet

Kampf um Recht und Prinzipien

von Helmut Hauschild

Am Montag erreicht der jahrelange Schlagabtausch zwischen Microsoft und der EU-Kommission seinen Höhepunkt. Um 9.30 Uhr wird in Luxemburg das Gericht Erster Instanz sein mit Spannung erwartetes Urteil im Rechtsstreit des größten Softwarekonzerns mit der weltweit mächtigsten Wettbewerbsbehörde fällen – noch ist der Ausklang völlig unklar.

BRÜSSEL. Doch schon seit Tagen bereiten sich die beiden Kontrahenten auf die Deutung des vermutlich mehrere Hundert Seiten umfassenden Richterspruchs vor mit dem Ziel, sich möglichst schnell zum Sieger zu erklären. Denn weltweit hat noch nie ein Kartellfall so große öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Wer das Verfahren verliert, der erleidet darum einen immensen Ansehensverlust.

Doch es geht um noch viel mehr als nur den Ruf der beiden Konfliktparteien. Für Microsoft steht die Geschäftsstrategie auf dem Spiel, mit der das Unternehmen seine absolute Dominanz auf dem Markt für Betriebssysteme erlangt hat und verteidigt – 95 Prozent aller PCs auf der Welt arbeiten mit Windows. Für die EU-Kommision geht es um ihre Macht als unerbittlicher Kartelljäger. „Die Folgen wären katastrophal, wenn wir diesen Fall komplett verlieren“, bekennt ein Mitarbeiter von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes.

Das aber erscheint eher unwahrscheinlich. Die überwiegende Mehrheit der Rechtsexperten erwartet, dass keine der beiden Parteien auf ganzer Linie einen Sieg erringt. Auch Microsoft teilt diese Einschätzung. Der EuGH habe noch nie eine Kartellstrafe der Kommission komplett annulliert, betont Jean-Yves Art, Direktor Wettbewerbsrecht des Unternehmens.

Für ein differenziertes Urteil der 13 Richter des Gerichts Erster Instanz spricht die hohe Komplexität des Kartellfalls, der 1998 mit einer Beschwerde des Softwarekonzerns Sun begann. Beinahe sechs Jahre lang prüfte die Kommission den Vorwurf, Microsoft missbrauche seine Marktmacht, um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen. Dann, im März 2004, verhängte sie ihre spektakuläre Strafe: Microsoft musste eine Geldbuße in Höhe von 497 Mill. Euro zahlen. Zudem wurde das Unternehmen verpflichtet, eine Version von Windows ohne das Audio- und Videoprogramm Media Player auf den Markt zu bringen sowie zweitens die Schnittstellen von Windows offenzulegen, damit die Betriebssysteme anderer Anbieter reibungslos mit Windows kommunizieren können.

Microsoft hat sowohl gegen das Bußgeld als auch gegen die beiden Auflagen vor dem EuGH geklagt. Da es sich um drei unterschiedliche Sachverhalte handelt, ist es gut möglich, dass in einigen Bereichen Microsoft Recht bekommt, in anderen die Kommission.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Bedeutsamer Streit um den Media Player.

Wettbewerbspolitisch am bedeutendsten ist der Streit um den Media Player. Letztlich geht es dabei um die Frage, ob ein marktbeherrschendes Unternehmen sein Produkt um neue Anwendungen erweitern darf, auch wenn dadurch andere Anbieter dieser Anwendung aus dem Markt gedrängt werden. Die Kommission hält dies für rechtswidrig und argumentiert mit dem Schicksal des Real Players, der durch die Integration des Media Players in Windows praktisch aus dem Markt gedrängt wurde.

Microsoft hält dagegen, es handele sich um eine Weiterentwicklung von Windows im Interesse der Kunden. Tatsächlich hatte der Softwarekonzern auf Druck der Kommission eine Windows-Version ohne Media Player auf den Markt gebracht, die sich praktisch aber nicht verkaufte, denn sie kostete den gleichen Preis. Sollte die Kommission dennoch Recht bekommen, dann wird dies nicht nur Microsofts Erweiterungspläne für künftige Windows-Versionen beeinträchtigen. Auch die Marktführer anderer Branchen werden bei Produkterweiterungen vorsichtiger sein müssen.

Im Streit um die Schnittstellen wird das Urteil über das weitere Vorgehen der Kommission gegen Microsoft entscheiden. Die EU-Behörde wirft dem Konzern vor, bis heute nur wertlose Informationen offenzulegen und dafür auch noch zu hohe Lizenzgebühren zu verlangen. Sie hat deshalb bereits eine Verzugsstrafe von 280 Mill. Euro gegen Microsoft verhängt. Sollten die Richter der Kommission Recht geben, dann wird die EU ihr Zwangsgeld voraussichtlich deutlich erhöhen.

Wettbewerbspolitisch die geringste Bedeutung hat die Geldstrafe. Microsoft hat sie längst auf ein Sperrkonto der Kommission eingezahlt. Sollte das Gericht sie verringern, wird daraus ein Teil zurückerstattet. Die breite Öffentlichkeit allerdings wird ihr Urteil über Sieg und Niederlage an diesem simplen Gradmesser festmachen.

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