Wettbewerbspolitisch am bedeutendsten ist der Streit um den Media Player. Letztlich geht es dabei um die Frage, ob ein marktbeherrschendes Unternehmen sein Produkt um neue Anwendungen erweitern darf, auch wenn dadurch andere Anbieter dieser Anwendung aus dem Markt gedrängt werden. Die Kommission hält dies für rechtswidrig und argumentiert mit dem Schicksal des Real Players, der durch die Integration des Media Players in Windows praktisch aus dem Markt gedrängt wurde.
Microsoft hält dagegen, es handele sich um eine Weiterentwicklung von Windows im Interesse der Kunden. Tatsächlich hatte der Softwarekonzern auf Druck der Kommission eine Windows-Version ohne Media Player auf den Markt gebracht, die sich praktisch aber nicht verkaufte, denn sie kostete den gleichen Preis. Sollte die Kommission dennoch Recht bekommen, dann wird dies nicht nur Microsofts Erweiterungspläne für künftige Windows-Versionen beeinträchtigen. Auch die Marktführer anderer Branchen werden bei Produkterweiterungen vorsichtiger sein müssen.
Im Streit um die Schnittstellen wird das Urteil über das weitere Vorgehen der Kommission gegen Microsoft entscheiden. Die EU-Behörde wirft dem Konzern vor, bis heute nur wertlose Informationen offenzulegen und dafür auch noch zu hohe Lizenzgebühren zu verlangen. Sie hat deshalb bereits eine Verzugsstrafe von 280 Mill. Euro gegen Microsoft verhängt. Sollten die Richter der Kommission Recht geben, dann wird die EU ihr Zwangsgeld voraussichtlich deutlich erhöhen.
Wettbewerbspolitisch die geringste Bedeutung hat die Geldstrafe. Microsoft hat sie längst auf ein Sperrkonto der Kommission eingezahlt. Sollte das Gericht sie verringern, wird daraus ein Teil zurückerstattet. Die breite Öffentlichkeit allerdings wird ihr Urteil über Sieg und Niederlage an diesem simplen Gradmesser festmachen.

