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Kinos: Kinobetreiber rütteln an Abgabe zur Filmförderung

Die Filmabgabe zur Förderung des deutschen Films steht seit Mittwoch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand. Geklagt haben Kinobetreiber aus ganz Deutschland. Sie fühlen sich im Vergleich zur Videobranche und den Fernsehanstalten benachteiligt und wollen die Abgabe in ihrer bisherigen Form kippen.

HB LEIPZIG. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter erörterten mehr als fünf Stunden lang ohne Pause die komplizierte Rechtslage. Voraussichtlich sollte ein Urteil erst an diesem Donnerstag bekanntgegeben werden.

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Die Kinobetreiber - von der Multiplex-Kette bis zum Programmkino - haben drei Punkte kritisiert: Sie bezweifeln grundsätzlich die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Zudem ist ihrer Auffassung nach die Sonderabgabe nicht verfassungsgemäß. Ferner fehle es an der Abgabengerechtigkeit. Kinobetreiber und Videobranche sind laut Filmförderungsgesetz zur Zahlung der Abgabe - berechnet nach Umsätzen - verpflichtet, Fernsehanstalten dürfen individuelle Verträge aushandeln.

Besonders die Abgabengerechtigkeit sei aus Sicht des 6. Senats eine "gravierende Frage", sagte der Vorsitzende Richter. Zwar habe das System in der Vergangenheit "im wesentlichen funktioniert" und die Fernsehsender zahlten zuverlässig rund ein Drittel der Filmabgabe, "es hätte aber noch schief gehen können". "Reicht das verfassungsrechtlich aus?" - die Frage stellte der Vorsitzende Richter in den Raum.

Höchst umstritten ist zwischen den Kinobetreibern und der beklagten Filmförderungsanstalt (FFA), ob die Filmförderung des Bundes kulturpolitisch motiviert ist oder doch Wirtschaftsförderung. Nur dann wäre der Bund überhaupt zuständig; kulturpolitische Fragen sind Sache der Länder. Das Filmförderungsgesetz und damit die Abgabe ziele klar auf die künstlerische Qualität eines Filmes, sagten die Kläger-Anwälte. Die FFA hielt dagegen: Qualität sei eine wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg.

Dass der deutsche Film eine Bereicherung der Kino, DVD- und Fernsehlandschaft sein kann - darüber zumindest waren sich alle einig. Ein Vertreter des Bundes betonte allerdings, dass die deutsche Filmwirtschaft ohne eine Förderung nicht existenzfähig sei. Der Chef der UCI Kinowelt, Ralf Schilling, sagte, die Kinobetreiber wollten sich grundsätzlich durchaus an einer Förderung beteiligen. Er könne sich gut vorstellen, ähnlich wie die Fernsehanstalten Verträge über die Höhe der Abgabe auszuhandeln und "freiwillig einen Beitrag zur Förderung des deutschen Films" zu leisten.

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