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Kirch gegen Deutsche Bank : Gericht glaubt keiner der Parteien

Die Verschwörungstheorie des Medienmoguls Leo Kirch erweise sich tendenziell als unwahr, so das Oberlandesgericht München. Allerdings sei auch die Sicht der Deutschen Bank anzuzweifeln.

Leo Kirch (links) und der ehemalige Aufsichtsratvorsitzende der Deutsche Bank Rolf Breuer. Quelle: Reuters
Leo Kirch (links) und der ehemalige Aufsichtsratvorsitzende der Deutsche Bank Rolf Breuer. Quelle: Reuters

Das Oberlandesgericht München glaubt im erbittert geführten Rechtsstreit von Leo Kirch gegen die Deutsche Bank keiner der beiden Seiten. Der Verschwörungstheorie von Kirch, wonach Ex-Bankchef Rolf Breuer mit abschätzigen Interview-Äußerungen für die Pleite des Medienmoguls verantwortlich sein soll, folge die Kammer nach vorläufiger Einschätzung nicht, sagte Richter Guido Kotschy am Mittwoch nach der Vernehmung weiterer Zeugen.

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Dies erweise sich tendenziell als unwahr. Allerdings sei auch die Sicht der Deutschen Bank anzuzweifeln, wonach Äußerungen Breuers zur Kreditwürdigkeit Kirchs nur ein „Unfall“ gewesen seien. Es sei nicht auszuschließen, dass Breuer spontan eine Gelegenheit genutzt habe, Interessen gegenüber Kirch durchzusetzen.

Zuletzt hatte das Gericht immer wieder Widersprüche auf Seiten der Bank kritisiert und ihr mit einem unvorteilhaften Urteil gedroht. Nun regte der Richter abermals Vergleichsgespräche beider Seiten an. Er hatte dafür bereits einmal die Summe von 775 Millionen Euro ins Spiel gebracht.

Deutschlands größtes Geldhaus war darauf allerdings nicht eingegangen. Breuer hatte in einem bis heute umstrittenen TV-Interview Anfang Februar 2002 zur Kreditwürdigkeit Kirchs gesagt: „Was man alles lesen und hören kann ist, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.“ Aus Kirch-Sicht haben die Banken ihm danach den Geldhahn zugedreht. Seither überzieht er die Deutsche Bank mit Klagen und fordert Schadenersatz in Milliardenhöhe.

  • 08.06.2011, 20:40 Uhrhewera

    Da Breuer nicht mit der Frage zu Kirch rechnen konnte,darf ihm aus der Tatsache,dass er ausschließlich aus Inhalten bereits erfolgter Veröffentlichungen zitiert hat,ohne eine Hinweis auf die Haltung seiner Bank dazu zu geben,nicht vorgeworfen,er habe mit dem Interview zur folgenden Insolvenz Kirchs beigetragen.
    Pleite war Kirch durch selbst getroffene unternehmerische Fehlentscheidungen bereits,wie er sich mindestens rückblickend selbst eingestehen wird.
    Dass er mit den Klagen gegen die Deutsche Bank alles versucht,einen behaupteten Schadensersatz durchzusetzen,gleicht dem Griff des Ertrinkenden nach dem Strohhalm zum Zweck der Vermeidung des Schlimmsten.
    Einen Vergleich kann die Deutsche Bank nur ablehnen,da ihm die Anspruchgrundlage fehlen würde.

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