Das Medienrecht ist eigentlich recht eindeutig: Fotos, auf dem Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung ihrer Eltern gezeigt werden, dürfen nicht veröffentlich werden. Das Aufmacherfoto der "Bild"-Zeitung über die Loveparade hat sowohl gestern als auch heute offensichtlich dagegen verstoßen. Das passiert an sich häufig, nur dass es diesmal Hunderte Beschwerden gab.
Loveparade-Unglück: Massive Beschwerden über „Bild“-Berichterstattung
HB BERLIN. Der Deutsche Presserat hat mehr als 130 Beschwerden über Medienberichte zur Loveparade-Tragödie in Duisburg erhalten. Rund 90 Prozent davon seien über das Internet eingegangen, was auch die relativ hohe Zahl erkläre, sagte eine Sprecherin des Selbstkontrollorgans der Presse am Dienstag in Berlin. Die meisten Beschwerden richten sich gegen die "Bild"-Zeitung und bild.de.
Kritisiert wird vor allem die Veröffentlichung von Fotos eingekesselter Menschen und von Opfern, die als unangemessen sensationell und als Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte empfunden würden, sagte Presserats-Sprecherin Ella Wassink. Der Presserat will Mitte September über die Eingaben beraten.
Ein Sprecher des Medienhauses Axel Springer sagte dazu, "Bild" habe wie alle Medien "angemessen und verhältnismäßig über die tragischen, schockierenden Ereignisse während der Loveparade" berichtet. "Von Beschwerden beim Presserat ist uns bislang nichts bekannt. Sollte er uns jedoch im Zuge der Berichterstattung zu einer Stellungnahme auffordern, werden wir dem natürlich nachkommen", sagte Sprecher Tobias Fröhlich.
Mit der Möglichkeit, Beschwerden auch über das Netz an den Presserat zu richten, sei die Anzahl in jüngster Zeit deutlich gestiegen, sagte Wassink. Tatsächlich kursiert seit dem Loveparade-Unglück etwa im Kurznachrichtendienst Twitter und im Netzwerk Facebook der Link auf das Beschwerdeformular des Presserats.
Die stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Ulrike Kaiser, sagte in dem Zusammenhang: "Die Informations- und Chronistenpflicht gilt auch für Boulevardzeitungen. Es gibt publizistische Grundsätze, die eingehalten werden müssen. Dazu zählt, dass die Presse auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid verzichtet."
Wer diesen Grundsatz missachte, beschädige die Glaubwürdigkeit der Medien nachhaltig. "Gerade bei derart tragischen Ereignissen müssen Medien ihrer besonderen Verantwortung nachkommen", so Kaiser. "Es ist pietätlos gegenüber Opfern und Angehörigen, gezielt die Sensationslust zu bedienen."


Kommentare (5)
Mal losgelöst von dem schrecklichen Ereignis, aber irrt der Autor nicht, wenn er meint, man dürfe Bilder von Minderjährigen nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten veröffentlichen?
Fängt das öffentliche Lenben erst mit 18 an? Darf in einer Zeitung z.Bsp. vom Schultheater kein Bild mehr gezeigt werden, weil eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten fehlt?
Das Problem sind die millinen, die dieses Sudelblatt täglich lesen, das Problem sind die anderen Medien, die dieses Sudelblatt zitieren.
Die 68er, Wallraff, Böll und viele andere haben versucht, den deutschen Bürgern zu zeigen, was da passiert. Diese deutschen Bürger zugen es vor, weiter Bild zu lesen und in Urlaub zu fahren und zu konsumieren. Bis heute !!!
Also beschwert Euch nicht über Zustände, die ihr seit vierzig Jahren hättet ändern können. Wir haben die Welt, die die deutschen Bürger zugelassen haben.
glaubwürdigkeit bei Bild? Damit hat Bild kein Problem. Das was die schreiben kann man eh nicht glauben. Leider glauben es trotzdem noch einige.
Wolfgang