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12.07.2006 
Kartellstrafe der EU

„Microsoft steht nicht über dem Gesetz“

Die Europäische Kommission hat dem weltgrößten Softwarekonzern am Mittwoch zusätzlich zu dem bereits verhängten Rekord-Bußgeld von 497 Millionen Euro eine weitere Strafe aufs Auge gedrückt. Damit soll Microsoft endgültig gezwungen werden, mehr Wettbewerb zuzulassen.

'Wenn sich die Leute nicht an unsere Gesetze und unsere Regeln halten, dann muss das richtig gestellt werden', erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Foto: apLupe

'Wenn sich die Leute nicht an unsere Gesetze und unsere Regeln halten, dann muss das richtig gestellt werden', erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Foto: ap

HB BRÜSSEL. Im Dauerstreit mit Microsoft hat die EU-Kommission so den Druckerhöht. Die EU-Wettbewerbsbehörde bestrafte das US-Unternehmen mit dem Bußgeld in Höhe von 280,5 Mill. Euro am Mittwoch dafür, dass es mehr als zwei Jahre alte Auflagen nicht befolgt habe. Zugleich drohte sie für die Zukunft noch höhere Strafen an. Entgegen der EU-Entscheidung vom März 2004 habe Microsoft anderen Softwareherstellern keine vollständigen Informationen geliefert, damit diese ihre Serverprogramme problemlos mit Microsoft-Betriebssystemen verbinden können. Die Kommission verhängte für die Zeit seit dem 15. Dezember 2005 eine tägliche Buße von 1,5 Mill. Euro. Der Höchstsatz hätte bei zwei Mill. Euro gelegen. Das Unternehmen kündigte umgehend eine Klage gegen die Entscheidung an.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte, auch große Unternehmen wie Microsoft müssten sich an die Regeln halten. „Kein Unternehmen steht über dem Gesetz.“ Wichtiger noch als die Höhe des Zwangsgeldes sei das Signal, das von ihr ausgehe. Die Strafe ist die erste überhaupt, die die Europäische Union (EU) in ihrer Geschichte wegen der Nichtumsetzung von Auflagen verhängt. Sollte Microsoft weiterhin gegen die Auflage verstoßen, kann das Bußgeld von August an nach der Entscheidung der Kommission auf drei Mill. Euro täglich ansteigen.

Die neue Strafe wurde zusätzlich zu der Buße von knapp 500 Mill. Euro verhängt, die die EU-Kommission bereits 2004 beschlossen hatte, weil Microsoft seine marktbeherrschende Stellung missbrauche. Microsoft hat dagegen ebenso geklagt wie gegen die Auflagen. Ein Urteil im Hauptstreit steht noch aus.

Dabei geht es um den Vorwurf, dass Microsoft seine marktbeherrschende Stellung bei Betriebssystemen ausnutze, um Anbieter anderer Programme zu verdrängen. Neben der Auflage, Schnittstelleninformationen für Server offen zu legen, ordnete die EU an, Windows ohne das Medienabspielprogramm Media Player anzubieten. Die abgespeckte Version wird dem Unternehmens zufolge aber kaum nachgefragt.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Auch Windows Vista im Visier

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