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Motorola-Übernahme: Google rüstet auf im Patentkrieg gegen Apple

Google hat die Wettbewerbshüter auf beiden Seiten des Atlantiks überzeugt und darf Motorola übernehmen. Das ist für Google ein bedeutender Schritt im Patent-Duell gegen den Dauerrivalen Apple.

Google-Seite auf einem Motorola Smartphone: Wettbewerb nicht in Gefahr. Quelle: Reuters
Google-Seite auf einem Motorola Smartphone: Wettbewerb nicht in Gefahr. Quelle: Reuters

Brüssel/WashingtonDie EU-Kommission und das US-Justizministerium haben nach ausführlicher Prüfung die Übernahme des Handy-Herstellers Motorola durch Google gebilligt. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erklärte, das Zusammengehen der beiden Unternehmen wecke keine kartellrechtlichen Bedenken. Aus Washington hieß es, der Markt werde sich durch die Übernahme nicht wesentlich ändern.

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Zugleich warnten die Wettbewerbshüter, dass sie den Umgang mit wichtigen Motorola-Patenten, ohne die man heute kein Smartphone oder Tablet bauen kann, aufmerksam beobachten werden. Die Regulierer wollen verhindern, dass die sogenannten FRAND-Patente als Waffe in den aktuellen Patentkriegen in der Branche eingesetzt werden.

Das US-Justizministerium billigte wohl nicht zufällig im selben Atemzug auch den Kauf großer Patentpakete durch Google-Rivalen. So übernehmen Apple, Microsoft und der Blackberry-Anbieter RIM Patente des insolventen Netzwerk-Ausrüsters Nortel. Und Apple wurde der Kauf von Patenten des Software-Spezialisten Novell erlaubt.

Handy- und Smartphonehersteller

Google will mit der 12,5 Milliarden Dollar teuren Motorola-Übernahme nach eigenen Angaben das Patent-Arsenal hinter seinem Smartphone- und Tablet-Betriebssystem Android stärken. Es führt im Markt für Computer-Telefone, steht aber immer wieder im Visier von Patentklagen von Konkurrenten Apple und Microsoft. Motorola hat als Mobilfunk-Pionier eine riesige Schatztruhe aus rund 17.000 Patenten und 6.800 Patentanträgen. Hunderte davon gehören zum Grundstock von Standards wie UMTS.

Ohne diese Patente kann man - zumindest nach Ansicht der zuständigen Gremien - die heute gängigen Technologien gar nicht umsetzen. Deswegen gelten für solche Standard-Patente besondere Regeln bei der Lizenzvergabe. Sie sind unter der Abkürzung FRAND bekannt - Fair, Reasonable and Non-Discriminatory. Also: Der vom Patenthalter geforderte Preis für die Nutzung muss fair, angemessen und nicht diskriminierend sein.

Diese FRAND-Patente sind aber auch schon immer wieder in den aktuellen Patent-Streitereien zum Einsatz gekommen. Erst kürzlich ließ Motorola nach einem Urteil des Landgerichts Mannheim den Online-Verkauf einiger Modelle von Apples iPhone und iPad-Tablet in Deutschland wegen der Verletzung eines Patents für den GPRS-Funkstandard stoppen. Erst das Oberlandesgericht Karlsruhe als Berufungsinstanz setzte das Verkaufsverbot vorläufig aus. Motorola hat aber auch die deutsche Tochter im Visier, die die Apple-Stores in den Innenstädten betreibt.

  • 19.02.2012, 22:49 Uhrujf99

    Im weitesten Sinne hat ein Urheber patente Ideen...

    Nein, Urheberrecht ist etwas völlig anderes als Patentrecht. Der Oberbegriff heißt Immaterialgüterrecht. Das ist manchen Redakteuren zu sperrig, darum schreiben sie lieber etwas dezidiert Falsches hin.

    http://www.internet4jurists.at/urh-marken/immaterial1a.htm

  • 14.02.2012, 08:50 UhrAnonymer Benutzer: Brechreiz

    Ein Patent ist ja im weitesten Sinne eine Festschreibung des Urhebers...

  • 13.02.2012, 23:00 UhrAnonymer Benutzer: ForzaEURO

    Also, wenn Sie in Ihrem Artikel "Urheberrechtsklagen" schreiben, so meinen Sie doch bestimmt Patentklagen. Oder verklagen sich diese Unternehmen auch in Urheberrechtsstreitigkeiten?

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