"Lückenlos", hat Telekom-Chef René Obermann gelobt, will er die Spitzelaffäre aufklären. Hätte er damit früher begonnen, wären seine Schwüre glaubwürdiger.
BONN. René Obermann weiß: Über Skandale, die lange vor sich hin köcheln, sind immer wieder Vorstandschefs gestolpert, selbst wenn sie für Rechtsverstöße gar nicht verantwortlich waren - wie 2007 der damalige Siemens
-Chef Klaus Kleinfeld.
So ist es verständlich, dass Obermann die Spitzelaffäre, die die Deutsche Telekom Ende Mai erschütterte, am liebsten so rasch wie möglich zu den Akten legen würde. Die Telekom hat zugegeben, 2005 und 2006 Telefongesprächsdaten missbraucht zu haben. Mitarbeiter des Konzerns wollten diejenigen finden, die Unternehmensinterna ausgeplaudert hatten.
Auslöser für Obermanns Beichte war ein Fax des Unternehmers Ralph Kühn und seiner Berliner Firma Network Deutschland, der die Telekom mit seinem Wissen über die Spitzelaufträge erpresst hatte. Das Schreiben landete beim Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".
Als die Sache herauskam, gab Telekomchef Obermann zu, was zuzugeben war. Und er legte öffentlich die Hand aufs Herz und gelobte, die Spitzeleien "lückenlos" aufzuklären. "Wir werden alles tun, um zur Aufklärung der Vorfälle beizutragen - ohne Ansehen von Rang und Namen", sagte Obermann Ende Mai. Und versicherte kurz darauf: "Es war ein Einzelfall, und wir haben alles getan, um eine Wiederholung zu vermeiden."
"Alles getan"? "Lückenlos" aufklären? Nach Aussagen einiger an der Affäre beteiligter Konzerninsider wies die Aufklärung Obermanns von Beginn der Affäre an erhebliche Lücken auf: "Die wollten gar nicht mehr Details wissen, sondern haben nur das Allernotwendigste getan", sagt einer. Man habe sich mit simplen Erklärungen zufriedengegeben, statt der Affäre auf den Grund zu gehen. Auch Corporate-Governance-Experten wundern sich über Obermanns Vorgehen.
Folgende Fakten werfen einen Schatten auf Obermanns selbst gewählte Rolle als entschlossener Aufklärer im Spitzelskandal: Zentrale Konzernabteilungen wie die Revision ließ der Telekomchef bei der internen Recherche, die im August 2007 begann, außen vor. Schuldige Mitarbeiter - der Bruch des Fernmeldegeheimnisses wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft - wurden nicht dem Staatsanwalt überstellt, sondern nur beurlaubt oder abgefunden. Einige arbeiten gar nach wie vor bei der Telekom. Die Rolle des damaligen Aufsichtsratvorsitzenden Klaus Zumwinkel, der die Bespitzelungen nach Aussage eines Telekom-Mitarbeiters in Auftrag gab und sich mehrfach persönlich über den Fortgang informieren ließ, hat Obermann offenbar nicht geklärt. Und sogar Rechnungen der Spähfirma Network ließ er noch begleichen, als er bereits wusste, dass deren Dienstleistungen in mindestens einem Fall rechtswidrig waren.
Den Telekom-Chef machen solche Vorwürfe rasend. Er sei schließlich sofort aktiv geworden, als er von den Machenschaften erfuhr, sagt er. Er habe die Konzernsicherheit umgebaut und den Ex- Staatsanwalt Reinhard Rupprecht als Kontrolleur geholt: "Es ist meine Pflicht als Vorstandsvorsitzender, dafür zu sorgen, dass solche Vorfälle sich nicht wiederholen können", sagte Obermann dem Handelsblatt im Gespräch über sein Vorgehen in der Affäre.
Doch wie lässt sich eine Wiederholung verhindern, wenn das Problem nicht bei der Wurzel gepackt wurde? Fachleute für korrekte Unternehmensführung, für "Corporate Compliance", können das Vorgehen des Telekom-Chefs nicht nachvollziehen. "Bei dieser Frage gibt es kein Entweder-oder", sagt Manuel René Theisen, Professor für Betriebswirtschaft an der Universität München. "Der Konzern ist ja nun wirklich groß genug, um gleichzeitig aufklären und Schritte für die Vermeidung einleiten zu können. Beides ist gleichermaßen wichtig und muss bei Straftaten sofort angegangen werden."
Christoph Hauschka, Anwalt in München und Gründer des Netzwerkes Compliance, sieht das ähnlich: "Eine vollständige und lückenlose Erfassung des Sachverhaltes ist die wichtigste Voraussetzung, um ähnliche Verstöße in der Zukunft zu vermeiden. Das ist doch selbstverständlich."
Für die Deutsche Telekom und ihren Chef schien das nicht ganz so selbstverständlich - eine Rekonstruktion der konzerninternen Ermittlungen lässt viele Fragen unbeantwortet.
1. Keine umfassenden Ermittlungen
Es ist ein Mitarbeiter der Sicherheitsabteilung der Mobilfunktochter T-Mobile, der René Obermann am 13. August 2007 aufsucht. Er will den Konzernchef, der erst seit Mitte November 2006 amtiert, unbedingt persönlich sprechen, um ihm von einem Missstand zu berichten: Ein Kollege sei von einem Mitarbeiter der Konzernsicherheit angesprochen worden, ob er ihm Mobilfunkgesprächsdaten besorgen könne - das sei von ganz oben, von Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel, so gewollt. Obermann erfährt: Der T-Mobile-Mann habe der Bitte Folge geleistet.
Obermann schaltet seinen Chefjustiziar Manfred Balz ein und auch den Leiter des Fachbereichs für Wirtschaftsstrafrecht, Hans-Lucas Bauer, der auch dem Compliance-Committee der Telekom angehört. Dieses Gremium wacht über die Einhaltung ethischer Grundsätze. Die Ermittlungen beginnen.
Aber nur ein bisschen. Die interne Revision? Der Chief Compliance Officer? Obermann bemüht sie nicht. "Man wollte den Kreis der Leute, die mit der Sache befasst sind, möglichst klein halten", sagt ein Konzerninsider heute. Das ist nach Auffassung von Compliance-Experten zwar legitim. Christoph Hauschka fragt sich dennoch: "Wozu hat man einen Chief Compliance Officer, wenn nicht für so etwas?"
Generell gilt: Bei einer grundlegenden Prüfung sollten Unternehmen alle mit einbeziehen, die einen Beitrag zur Aufklärung leisten können. Dazu gehört nach Ansicht vieler Corporate-Governance-Experten auch die Revision. Sie prüft den Jahresabschluss, sie ermittelt, ob Bewertungen angemessen sind, sie weist auf geschäftliche oder steuerliche Risiken hin - und sie analysiert Kontrollschwächen im Unternehmen. Wer auf ihre Dienste verzichtet, scheint statt einer gründlichen eine lautlose Aufklärung zu bevorzugen.
"Es ist möglich, dass die Telekom ihren eigenen Abteilungen wie der Revision oder dem Chief Compliance Officer misstraut hat, weil gerade die womöglich durch mangelnde Kontrollen dazu beigetragen haben, dass eine solche Straftat überhaupt begangen werden konnte", sagt Experte Theisen. "Aber dann hätte die Telekom einen externen Aufklärer und Berater einschalten müssen. Beides zu unterlassen ist fahrlässig." Einen externen Berater, die Kölner Kanzlei Oppenhoff, zog Obermann erst im April 2008 hinzu - kurz bevor die Affäre herauskam.
Die Telekom argumentiert, sie besitze einen internen Spezialisten für Wirtschaftsstrafrecht. Der könne besser aufklären als der Chief Compliance Officer, und er besitze auch alle notwendigen Kompetenzen. Und weiter: Ein illegaler Datenabgleich sei keine Sache für die Revision: "Die Verfolgung von Hinweisen auf mögliche strafbare Handlungen zählt bei der Deutschen Telekom nicht zu den Aufgaben der Revisionsabteilung."
Nach Informationen des Handelsblatts wusste die Telekom bereits im Sommer 2007, dass ein externer Dienstleister in den Spitzelfall involviert war. Wieso ließ Obermann die Firma und ihre Beziehung zur Telekom nicht intensiv prüfen? Die Firma Network Deutschland hatte im Auftrag der Telekom illegal Gesprächsdaten von mindestens einem Journalisten und einem Aufsichtsrat abgeglichen.
Hätte Obermann damals die Revision auf die Telekom-Kontakte zu Network angesetzt, wäre womöglich eine rätselhafte Rechnung der Spähfirma aufgefallen, mit der sich nun der Staatsanwalt beschäftigt: Am 23. November 2006 forderte Network 359 000 Euro, die wenige Tage später beglichen wurden - von der Kostenstelle, auf die der damalige Büroleiter des Vorstandsvorsitzenden Zugriff hatte, der zugleich das Büro des Aufsichtsratschefs führte. Wofür verlangte die kleine Firma Network diese hohe Summe? Wurde damit der Abgleich von Verbindungsdaten bezahlt? In nur zwei Fällen?
Auf diese Fragen hat die Telekom offenbar bis heute keine Antwort. Aus dem Konzern ist nur zu hören, man wollte damals vor allem den internen Drahtzieher der Spitzelei dingfest machen. Das sei den Verantwortlichen damals wichtiger gewesen als die Untersuchung von externen Dienstleistern. Nach sechs Wochen waren die Ermittlungen in der heiklen Sache beendet.
Erst im Februar 2008 machte eine neue Rechnung von Kühn die Telekom stutzig. Dieses Mal ging es um 650 000 Euro für mehrere Aufträge an Network. Der Telekom kam die Forderung seltsam vor, weil sie Codenamen wie "Clipper" und "Hagelsturm" enthielt - jene Projekte, mit denen die undichten Stellen bei der Telekom ausfindig gemacht werden sollten.
Die Telekom konnte diese Namen aber nicht in ihren Auftragslisten finden. Im Gespräch habe Kühn jedoch nicht geantwortet, sondern sei mehrfach ausfallend geworden, heißt es in Konzernkreisen. Also setzte der Konzern Network Deutschland auf die Liste der "non-preferred suppliers", der Dienstleister, mit denen der Konzern nicht weiter zusammenarbeiten wollte. Das war ein Dreivierteljahr, nachdem die Spitzel-Aufträge intern bekanntwurden. Womöglich würde der Konzern auch heute noch mit Kühn zusammenarbeiten, wenn ihm nicht diese eine Rechnung vor die Füße gefallen wäre.
2. Keine eingehende Suche nach Komplizen
Ebenso wenig ins Bild einer grundlegenden "lückenlosen" Aufklärung passt die offenbar nachlässige Suche der Telekom nach weiteren Komplizen bei der illegalen Beschaffung von Telefondaten. Als sich der T-Mobile-Mann im August 2007 Obermann offenbart, hat der Konzern rasch zwei weitere Helfer ausgemacht - einer von ihnen ist ebenfalls bei T-Mobile, der andere arbeitete in der Konzernsicherheit. Einer wird großzügig abgefunden, ein anderer behielt gar seinen Job. Die Telekom begründet das mit Kronzeugen-Schutz und animiert nun alle ihre Mitarbeiter, verdächtiges Verhalten von Kollegen zu melden.
Lediglich gegen den Hauptbeschuldigten Klaus Trzeschan, einen Mitarbeiter der Konzernsicherheit, leitet Obermann ein Disziplinarverfahren ein. Trzeschan gilt als Drahtzieher der Spitzelei: Er stellte den Kontakt zu Network Deutschland her.
Aber wieso ließ Obermann nicht prüfen, ob Trzeschan auch Verbindungsdaten aus dem Festnetz besorgt hatte? Und: Wie viele Journalisten und Aufsichtsräte standen noch auf seiner Ausspäh-Liste?
In Konzernkreisen heißt es, man habe keine Veranlassung gehabt zu vermuten, dass auch das Festnetz betroffen sei. Die internen Ermittlungen hätten ergeben, dass es sich um einen "geschlossenen Sachverhalt" handelte, einen Einzelfall im Mobilfunk. "Was hätten wir denn tun sollen?" fragt ein Beteiligter: "Alle Mitarbeiter unter Generalverdacht stellen?"
Vertrauen ist gut, doch Kontrolle ist manchmal besser. In der vergangenen Woche stellte sich nach Handelsblatt-Informationen rund ein halbes Dutzend weiterer Telekom-Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft und gab zu, ebenfalls an der Spitzelaktion beteiligt gewesen zu sein. "Da haben einige ganz schön große Augen gemacht", sagt der zuständige Bonner Staatsanwalt Friedrich Apostel dem Handelsblatt. "Wir haben mehr gefunden, als mancher sich vorstellen konnte."
Auch das erpresserische Fax, das Network Deutschland Ende April an die Telekom schickte, lässt mehr vermuten als einen "Einzelfall". Dort ist die Rede von "mehreren Hunderttausend Festnetz- und Mobilfunk-Verbindungsdatensätzen", die Geschäftsführer Ralph Kühn für T-Mann Trzeschan abgeglichen haben will. Wenn das stimmt, dann war die konzerninterne Aufklärung nicht gründlich genug.
3. Keine Staatsanwaltschaft
Auch diese Frage hat Obermann nicht überzeugend beantwortet: Wenn der Telekomchef tatsächlich der Aufräumer im T-Sumpf ist, warum hat er nicht umgehend die Staatsanwaltschaft eingeschaltet - egal ob Einzelfall oder Massenspionage?
Richtig: Juristisch ist dem 45-Jährigen kein Vorwurf zu machen. Der illegale Datenvergleich zählt nicht zu den Straftaten, die der Staatsanwaltschaft angezeigt werden müssen. Der Umgang von Obermann mit der Affäre zeigt aber, dass sich der Konzern nicht um seine Verantwortung gegenüber den betroffenen Journalisten und Aufsichtsräten scherte und auch den Eingriff in die Pressefreiheit offenbar als kleineres Problem sah.
Die Telekom argumentiert, sie habe intern alles getan, um eine Wiederholung zu vermeiden, und deshalb keine Veranlassung gesehen, die Behörden und damit die Öffentlichkeit zu informieren. "Uns war klar, dass der Fall irgendwann öffentlich werden würde - dafür wussten davon intern zu viele Leute", sagt ein Manager. "Aber wir wollten diesen Schritt nicht im vorauseilenden Gehorsam tun." Man habe "immer mal wieder" erwogen, den Fall der Staatsanwaltschaft zu melden. Primäres Ziel sei im Sommer 2007 aber gewesen, sich nicht von den Ereignissen überholen zu lassen. Kurz zuvor hatte die Telekom den Doping-Skandal im Radsport und einen wochenlangen Streik hinter sich gebracht. René Obermann scheute wohl einen neuen öffentlichen Aufschrei.
Auch eine Entschuldigung bei dem "Einzelfall", einem Redakteur des Magazins "Capital", blieb damals aus. Die Telekom sagt, der damalige Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel habe dringend davon abgeraten, an die Öffentlichkeit zu gehen. Sonst hätte der Konzern bei seinen internen Recherchen "nicht so rasch umsetzbare Erkenntnisse" gewinnen können. Obermann habe also im Unternehmensinteresse geschwiegen.
Ausgerechnet der vermeintliche Urheber Zumwinkel als Berater für den Umgang mit dem Spitzelskandal? Glücklich scheint auch diese Entscheidung nicht gewesen zu sein.
4. Keine Fragen an Zumwinkel
Hat Obermann zumindest im Unternehmensinteresse Zumwinkel zur Rede gestellt? Der Hauptbeschuldigte Trzeschan hat die oberste Konzernspitze - den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Kai-Uwe Ricke und den damaligen Aufsichtsratschef Zumwinkel - als Auftraggeber belastet. Hat Obermann Zumwinkel damit konfrontiert? Hat die Telekom die Frage beantwortet, welche Rolle Zumwinkel in der ganzen Angelegenheit spielte?
Auf diese Fragen gibt es in Bonn gar keine Antwort. Zumwinkel stolperte erst, als er Anfang dieses Jahres in den Verdacht der Steuerhinterziehung geriet. Zwei Aufsichtsräte, die die Telekom verdächtigt, Interna weitergegeben zu haben, sitzen heute noch im Kontrollgremium - darunter Wilhelm Wegner, dessen Daten Network mit denen des Capital-Journalisten verglichen hatte. Wegner bestreitet seine Schuld: Er habe "zu keinem Zeitpunkt interne Unterlagen an Externe oder sonstige nichtberechtigte Personen weitergegeben", schrieb er dem Handelsblatt.
Vier Fragezeichen, ein Fazit: Illegal war es nicht, was Obermann tat, und möglicherweise war es aus Konzernsicht auch legitim. Aus Sicht der Betroffenen und der Öffentlichkeit jedoch waren die Aufklärungsbemühungen der Telekom in der Spitzelaffäre unzureichend.

