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17.06.2008 

Doch wie lässt sich eine Wiederholung verhindern, wenn das Problem nicht bei der Wurzel gepackt wurde? Fachleute für korrekte Unternehmensführung, für "Corporate Compliance", können das Vorgehen des Telekom-Chefs nicht nachvollziehen. "Bei dieser Frage gibt es kein Entweder-oder", sagt Manuel René Theisen, Professor für Betriebswirtschaft an der Universität München. "Der Konzern ist ja nun wirklich groß genug, um gleichzeitig aufklären und Schritte für die Vermeidung einleiten zu können. Beides ist gleichermaßen wichtig und muss bei Straftaten sofort angegangen werden."

Christoph Hauschka, Anwalt in München und Gründer des Netzwerkes Compliance, sieht das ähnlich: "Eine vollständige und lückenlose Erfassung des Sachverhaltes ist die wichtigste Voraussetzung, um ähnliche Verstöße in der Zukunft zu vermeiden. Das ist doch selbstverständlich."

Für die Deutsche Telekom und ihren Chef schien das nicht ganz so selbstverständlich - eine Rekonstruktion der konzerninternen Ermittlungen lässt viele Fragen unbeantwortet.

1. Keine umfassenden Ermittlungen

Es ist ein Mitarbeiter der Sicherheitsabteilung der Mobilfunktochter T-Mobile, der René Obermann am 13. August 2007 aufsucht. Er will den Konzernchef, der erst seit Mitte November 2006 amtiert, unbedingt persönlich sprechen, um ihm von einem Missstand zu berichten: Ein Kollege sei von einem Mitarbeiter der Konzernsicherheit angesprochen worden, ob er ihm Mobilfunkgesprächsdaten besorgen könne - das sei von ganz oben, von Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel, so gewollt. Obermann erfährt: Der T-Mobile-Mann habe der Bitte Folge geleistet.

Obermann schaltet seinen Chefjustiziar Manfred Balz ein und auch den Leiter des Fachbereichs für Wirtschaftsstrafrecht, Hans-Lucas Bauer, der auch dem Compliance-Committee der Telekom angehört. Dieses Gremium wacht über die Einhaltung ethischer Grundsätze. Die Ermittlungen beginnen.

Aber nur ein bisschen. Die interne Revision? Der Chief Compliance Officer? Obermann bemüht sie nicht. "Man wollte den Kreis der Leute, die mit der Sache befasst sind, möglichst klein halten", sagt ein Konzerninsider heute. Das ist nach Auffassung von Compliance-Experten zwar legitim. Christoph Hauschka fragt sich dennoch: "Wozu hat man einen Chief Compliance Officer, wenn nicht für so etwas?"

Generell gilt: Bei einer grundlegenden Prüfung sollten Unternehmen alle mit einbeziehen, die einen Beitrag zur Aufklärung leisten können. Dazu gehört nach Ansicht vieler Corporate-Governance-Experten auch die Revision. Sie prüft den Jahresabschluss, sie ermittelt, ob Bewertungen angemessen sind, sie weist auf geschäftliche oder steuerliche Risiken hin - und sie analysiert Kontrollschwächen im Unternehmen. Wer auf ihre Dienste verzichtet, scheint statt einer gründlichen eine lautlose Aufklärung zu bevorzugen.

"Es ist möglich, dass die Telekom ihren eigenen Abteilungen wie der Revision oder dem Chief Compliance Officer misstraut hat, weil gerade die womöglich durch mangelnde Kontrollen dazu beigetragen haben, dass eine solche Straftat überhaupt begangen werden konnte", sagt Experte Theisen. "Aber dann hätte die Telekom einen externen Aufklärer und Berater einschalten müssen. Beides zu unterlassen ist fahrlässig." Einen externen Berater, die Kölner Kanzlei Oppenhoff, zog Obermann erst im April 2008 hinzu - kurz bevor die Affäre herauskam.

Die Telekom argumentiert, sie besitze einen internen Spezialisten für Wirtschaftsstrafrecht. Der könne besser aufklären als der Chief Compliance Officer, und er besitze auch alle notwendigen Kompetenzen. Und weiter: Ein illegaler Datenabgleich sei keine Sache für die Revision: "Die Verfolgung von Hinweisen auf mögliche strafbare Handlungen zählt bei der Deutschen Telekom nicht zu den Aufgaben der Revisionsabteilung."

Nach Informationen des Handelsblatts wusste die Telekom bereits im Sommer 2007, dass ein externer Dienstleister in den Spitzelfall involviert war. Wieso ließ Obermann die Firma und ihre Beziehung zur Telekom nicht intensiv prüfen? Die Firma Network Deutschland hatte im Auftrag der Telekom illegal Gesprächsdaten von mindestens einem Journalisten und einem Aufsichtsrat abgeglichen.

Hätte Obermann damals die Revision auf die Telekom-Kontakte zu Network angesetzt, wäre womöglich eine rätselhafte Rechnung der Spähfirma aufgefallen, mit der sich nun der Staatsanwalt beschäftigt: Am 23. November 2006 forderte Network 359 000 Euro, die wenige Tage später beglichen wurden - von der Kostenstelle, auf die der damalige Büroleiter des Vorstandsvorsitzenden Zugriff hatte, der zugleich das Büro des Aufsichtsratschefs führte. Wofür verlangte die kleine Firma Network diese hohe Summe? Wurde damit der Abgleich von Verbindungsdaten bezahlt? In nur zwei Fällen?

Auf diese Fragen hat die Telekom offenbar bis heute keine Antwort. Aus dem Konzern ist nur zu hören, man wollte damals vor allem den internen Drahtzieher der Spitzelei dingfest machen. Das sei den Verantwortlichen damals wichtiger gewesen als die Untersuchung von externen Dienstleistern. Nach sechs Wochen waren die Ermittlungen in der heiklen Sache beendet.

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