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Online-Angebote: Verleger greifen ARD und ZDF von zwei Seiten an

Die deutschen Zeitungsverleger gehen gegen das Online-Angebot von ARD und ZDF - und das nun zweigleisig.

Markus Schächter ist Intendant des Zweiten Deutschen Fernsehens. Quelle: dpa
Markus Schächter ist Intendant des Zweiten Deutschen Fernsehens. Quelle: dpa

BerlinDie Zeitungsverleger wollen zweigleisig gegen Online-Angebote von ARD und ZDF vorgehen, die nach ihrer Auffassung zu weit gehen. Die EU-Kommission in Brüssel solle prüfen, ob die Zusagen der Bundesrepublik an die europäische Wettbewerbsbehörde korrekt umgesetzt worden seien, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, am Freitag der dpa in Berlin. „Hierzu gehört auch ein kritischer Blick auf den Dreistufentest der öffentlich-rechtlichen Internetangebote.“ Dieser Test dient dazu, die gebührenfinanzierten Online-Auftritte der öffentlich-rechtlichen Sender wettbewerbsrechtlich zu überprüfen.

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Unabhängig davon sei damit zu rechnen, dass einzelne Verlage vor deutschen Gerichten gegen bestimmte Online-Angebote von ARD und ZDF klagten. „Wir sind fest davon überzeugt, dass ein Teil dieses Angebots presseähnlich und damit rechtswidrig ist“, sagte Wolff. Während die Online-Angebote von ARD und ZDF aus Gebühren finanziert werden, müssten die Verlage ihre Kosten durch den Verkaufserlös der Zeitungen und durch Anzeigen einspielen.

Christian Nienhaus, der Vorsitzende des Zeitungsverlegerverbands NRW, hatte das Vorgehen am Donnerstag bei der Jahreshauptversammlung des ZVNRW in Meerbusch bei Düsseldorf angekündigt. „Was uns Sorge macht, ist, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seinen Internetaktivitäten sehr konvergent zu uns entwickelt“, sagte Nienhaus. In einer Pressemitteilung hatte der ZVNRW verlangt, dass die „schrankenlose Expansion des öffentlich rechtlichen Rundfunks ins Internet“ von den verantwortlichen Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestoppt werde.

  • 07.05.2011, 14:50 UhrAnonymer Benutzer: Beefclub

    Es kann nicht Aufgabe eines modernen und freiheitlichen Staates sein, seinen Bürgern eine monatliche Zwangssteuer aufzuerlegen (beschönigend "Rundfunkgebühren" genannt), um damit das deutsche Staatsfernsehen zu finanzieren (irreführender Weise "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" genannt, als hätte die Geschichte uns Deutschen nicht schon genügend deutlich gezeigt, dass Staatsfernsehen und Demokratie unvereinbare Widersprüche sind). Schließlich haben wir in Deutschland keinen autoritären Staat (mehr), und auch die aktuelle Haushaltslage von Bund und Ländern gebietet es im Grunde, neben vielen anderen Maßnahmen ernsthaft auch über den Verkauf von ARD und ZDF an die Privatwirtschaft nachzudenken. Doch vermutlich wird auch in diesem Fall wieder einmal dieser allmächtige deutsche Staatsleviathan über die staatsphilosophische Vernunft und leider auch über den Willen seiner ihn tragenden Bürger siegen. Denn gerade den mündigen Steuerzahlern ist es schon lange nicht mehr zu vermitteln, warum sie jeden Monat aufs Neue mit allen Mitteln dazu gezwungen werden, die staatlich verordnete heile Welt von Musikantenstadel, Volksmusik und Wort zum Sonntag finanzieren zu müssen.

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