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24.04.2006 
Drei Fragen an: Jürgen Basedow

„Schaden ist oft nicht eindeutig nachweisbar“

von Die Fragen stellte Helmut Hauschild.

In dem größten Kartellfall in der Geschichte der EU klagt der US-Softwarekonzern Microsoft gegen die von der Kommission verhängte hohe Geldstrafe sowie die scharfen Auflagen für sein Betriebssystem Windows. Das Handelsblatt befragte dazu Jürgen Basedow, den Vorsitzenden der Monopolkommission.

Herr Basedow, warum ist der Fall Microsoft so wichtig?

Die EU-Kommission wirft Microsoft vor, die starke Stellung in einem Markt mit wettbewerbswidrigen Methoden auf andere Märkte auszudehnen, in denen das Unternehmen weniger stark ist. Das ist ein sehr traditionelles Thema im Wettbewerbsrecht. Brisant ist der Fall wegen der Größe Microsofts und weil der Kartellvorwurf den weltweiten Markt für Betriebssysteme betrifft.

Welche Folgen hätte es für das Wettbewerbsrecht, wenn Microsoft die Klage gewinnt?

Das hängt vor allem von der Urteilsbegründung ab. Schon mehrfach hat der Europäische Gerichtshof Fusionsverbote der Kommission wieder kassiert. Daraufhin hat die Kommission ihre Analyseinstrumente überarbeitet, wann eine Fusion den Wettbewerb tatsächlich behindert.

Würde eine Niederlage der Kommission die Durchsetzung des Kartellrechts schwächen?

Mit Sicherheit. Verliert die Kommission den Prozess, wäre das Oberwasser für all jene Unternehmen, gegen die zurzeit ein Verfahren wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung läuft. Darunter fällt zum Beispiel die Bündelung von Produkten wie bei Windows und dem Mediaplayer. Der Schaden für den Verbraucher ist hier jedoch oft nicht so eindeutig nachweisbar wie etwa bei Preis- und Gebietsabsprachen. So kann die Bündelung von Produkten für den Verbraucher auch vorteilhaft sein. Das Gute zuzulassen und nur das Schlechte zu unterdrücken ist hier oft extrem schwierig.

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