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Springer-Urteil: Deutschen Medienkonzernen bleibt nur das Ausland

Der Bundesgerichtshof hat sich entschieden: Das Verbot der Übernahme von Pro Sieben durch Springer ist rechtens. Nach Ansicht von Experten hat das Urteil weitreichende Auswirkungen auf die Branche. Innerdeutsche Übernahmen werde unwahrscheinlich, nun dürfte eher das Ausland für Investitionen locken.

Dass Springer Por Sieben nicht übernehmen darf, könnte weitreichende Folgen für die ganze Branche haben. Quelle: dpa
Dass Springer Por Sieben nicht übernehmen darf, könnte weitreichende Folgen für die ganze Branche haben. Quelle: dpa

MÜNCHEN. Den großen deutschen Medienkonzernen bleibt auch in Zukunft nichts anderes übrig, als ihr Geld ins Ausland zu tragen, wenn sie durch Akquisitionen wachsen wollen. Denn Übernahmen von wichtigen Wettbewerbern im Inland sind nur sehr schwer durchzusetzen. Das schließen Juristen aus einem gestern verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Karlsruher Richter bestätigten darin eine Entscheidung des Kartellamts, das den Kauf der Senderkette Pro Sieben Sat 1 durch den Berliner Axel Springer Verlag Anfang 2006 untersagt hatte.

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Nach Ansicht von Experten hat das Urteil weitreichende Auswirkungen auf die Branche: „Das könnte zur Folge haben, dass keine innerdeutschen größeren Übernahmen mehr möglich sind“, sagt Marco Hartmann-Rüppel, Kartellrechtsexperte der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing in Hamburg.

Springer wollte die Münchener TV-Gruppe Pro Sieben Sat 1 im Herbst 2005 für 2,5 Mrd. Euro kaufen. Das Bundeskartellamt verhinderte die Akquisition mit der Begründung, die Firmen könnten zusammen auf dem TV-Werbemarkt zu mächtig werden. Obwohl Springer daraufhin seine Übernahmepläne aufgab, wollte der Konzern für künftige Käufe Rechtssicherheit und klagte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte 2008 das Verbot. Anschließend zog Springer vor den BGH, die letzte Instanz. Auch dort zog der Verlag den Kürzeren.

„Bild“ und TV zusammen zu stark

Die bei Springer erscheinende „Bild“-Zeitung sei für bundesweite Werbekampagnen „die einzige Alternative zum Fernsehen“, argumentierte gestern der Vertreter des Bundeskartellamts, Jörg Nothdurft. Bei einer Übernahme wäre jedes Interesse an einem medienübergreifenden Wettbewerb entfallen. Springer-Anwalt Dirk Schroeder widersprach: „Sie können Fernsehwerbung nicht durch Printwerbung substituieren.“

Der BGH geht nach Ansicht von Anwalt Hartmann-Rüppel von der klassischen Aufteilung der Werbemärkte in TV, Print und Online aus: „Ist ein Sender auf einem der Märkte sehr stark, wie Pro Sieben Sat 1 auf dem TV-Werbemarkt, kann ein Zusammenschluss mit deutschen Medienunternehmen anderer Märkte in Zukunft nicht mehr ohne weiteres funktionieren.“ Dies gelte jedenfalls, solange die Medien noch nicht weiter zusammengewachsen seien.

So mancher Mitarbeiter von Pro Sieben Sat 1 kann bis heute nicht verstehen, dass der Deal mit Springer verboten wurde. Stattdessen übernahmen die Finanzinvestoren Permira und KKR die Firma. Die neuen Eigentümer drängten den Konzern danach zur Übernahme des in ihrem Besitz befindlichen europäischen Medienkonzerns SBS. Seither ächzt Pro Sieben Sat 1 unter Schulden von etwa drei Mrd. Euro.

Springer hat die Lehren aus der Kartellamtsentscheidung gezogen und expandiert im Ausland. Gerade erst haben die Berliner mit dem Schweizer Wettbewerber Ringier ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet, in das sie ihr Osteuropageschäft einbringen.

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