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16.02.2007 
Millionenstrafe

Swisscom soll für überhöhte Gebühren büßen

Das Schweizer Telekommunikationsunternehmen Swisscom ist von der Wettbewerbskommission des Landes mit einer hohen Buße wegen überhöhter Gebühren belegt worden.

dpa-afx BERN. Der Marktführer soll fast 333,4 Mill. Franken (205,5 Mill. Euro) bezahlen, weil er angeblich seine marktbeherrschende Stellung benutzt hat, um zu hohe Durchleitungsgebühren für mobile Gespräche zu erzwingen. Die Swisscom habe vom 1. April 2004 bis zum 31. Mai 2005 Durchstellungsgebühren (Terminierungsgebühren) von 33,5 Rappen pro Minute verlangt, teilte die Behörde am Freitag mit. Diese seien unangemessen hoch gewesen. Swisscom habe gegen das Kartellgesetz verstoßen und den Kunden zur Zahlung überhöhter Preis gezwungen.

Die Swisscom weist die Sanktion zurück. "Wir denken, dass wir keine marktbeherrschende Stellung bei den Terminierungsgebühren haben", sagte ein Sprecher. Das Unternehmen will gegen die Buße klagen. Es ist nicht das erste Mal, dass die Behörde die Preise der Swisscom rügt. Die Schweiz nimmt nach Ansicht des Amtes bei der Höhe dieser so genannten Terminierungsgebühr bei Mobilfunkbetreibern in Europa eine Spitzenposition ein. Diese Gebühr ist der Wiederverkaufspreis, der bei ankommenden Gesprächen aus anderen Netzen auf einem Mobilnetz eines Betreibers verlangt wird.

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